15.01.2019 | 11:12

UVP-Bescheid für Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, erlassen

Verkehrsentlastung für Bevölkerung durch Umfahrungsring

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Jänner 2019 den positiven Bescheid über die Umweltverträglichkeit (UVP) der Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, im Zuge der B 17 erlassen. Damit ist die Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Straßenbauprojekt mit einer Gesamtlänge von rund 4,8 Kilometern und Gesamtkosten von ca. 35 Millionen Euro positiv abgeschlossen. Nach Rechtskraft des UVP-Bescheides können die weiteren Schritte in Richtung Baubeginn gesetzt werden. Mit einem Baubeginn kann aus heutiger Sicht im Laufe des Jahres 2020, mit der Fertigstellung 2022 gerechnet werden, falls keine Einsprüche in den Verfahren erfolgen oder etwas Unvorhersehbares eintritt.

Die rund 4,8 km lange B 17 Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, ist der letzte Abschnitt der „Straßenverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Raum Wr. Neustadt“. Sie schließt an der B 60 an und führt in Richtung Süden bis zur Landesstraße B 53 beim Anschluss zur S 4. Die Verkehrsentlastung für die Bevölkerung durch die neue Umfahrung beträgt bis zu 40 Prozent vom derzeitigen Verkehr.

„Die Ostumfahrung Wr. Neustadt, Teil 2, ist eines der wichtigsten Straßenbauvorhaben im Bundesland Niederösterreich. Diese Umfahrung bringt wesentliche Vorteile für die Stadt Wr. Neustadt, aber auch für die gesamte Region“, betont Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko.

„Mit dem zweiten Teil der Ostumfahrung können wir eine Verbesserung sowohl der Lebensqualität der Anrainer als auch der Standortqualität erreichen. Damit wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region geleistet und gleichzeitig der Straßenring um Wiener Neustadt geschlossen‟, unterstreicht der Wiener Neustädter Bürgermeister Klaus Schneeberger die Bedeutung des Projekts.

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