Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 AWG 2002, ASFINAG Service GmbH, Abfallzwischenlager für gefährliche Abfälle, Ansuchen um Genehmigung zur Neuerrichtung, Bekanntmachung des Antrages im vereinfachten Verfahren

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum oben genannten Verfahren der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht. Die verbindliche Kundmachung erfolgt in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen.

Der Artikel enthält folgende Downloads:

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Neue Herrengasse, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 -15229
Fax: 02742/9005 - 15280    

Letzte Änderung dieser Seite: 12.6.2025
© 2025 Amt der NÖ Landesregierung