Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 AWG 2002; Land NÖ, Abteilung Straßenbetrieb (ST2), Errichtung und Betrieb eines Abfallzwischenlagers, KG Hollabrunn; Ansuchen um Genehmigung zur Neuerrichtung; Bekanntmachung des Antrages im vereinfachten Verfahren 

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum oben genannten Verfahren der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht. Die verbindliche Kundmachung geschieht in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen, vor allem dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung
Sie können auch Informationen darüber im Amtsblatt der NÖ Landesregierung finden. Allenfalls bietet auch das Amtsblatt Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihres Magistrats Informationen an.

Der Artikel enthält folgende Downloads:

kundgemacht am 3. Juli 2024

Kundmachung (PDF-Datei, 79KB)
Antrag von ÖSTAP vom 17. Dezember 2020 (PDF-Datei, 466KB)

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Neue Herrengasse, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 -10575
Fax: 02742/9005 - 15280    

Letzte Änderung dieser Seite: 3.7.2024
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