Verfahren gemäß § 37 Abs. 1 AWG 2002 / GzG Gipsrecycling GmbH, Behandlung von Gipskartonabfällen und mineralischen Baurestmassen, KG Stockerau, Gst. Nr. 1097/2, 1120/4; Ansuchen um Genehmigung zur Neuerrichtung, Bekanntmachung einer Genehmigung

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum oben genannten Verfahren der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht. Die verbindliche Kundmachung geschieht in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen, vor allem dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung
Sie können auch Informationen darüber im Amtsblatt der NÖ Landesregierung finden. Allenfalls bietet auch das Amtsblatt Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihres Magistrats Informationen an.

Der Artikel enthält folgende Downloads:

kundgemacht am 10. Dezember 2024

Kundmachung § 40a AWG 2002 (PDF-Datei, 61KB)

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Neue Herrengasse, Haus 16

3109 St. Pölten

E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 -15189
Fax: 02742/9005 - 15280    

Letzte Änderung dieser Seite: 10.12.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung