Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 AWG 2002; Land NÖ, Abfallzwischenlager, Gst.Nr. 951, KG Weikendorf, Ansuchen um Genehmigung zur Errichtung eines Abfallzwischenlagers, Bekanntmachung des Antrages im vereinfachten Verfahren
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum oben genannten Verfahren der Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht. Die verbindliche Kundmachung geschieht in den dafür vorgesehenen Publikationsorganen, vor allem dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung
Sie können auch Informationen darüber im Amtsblatt der NÖ Landesregierung finden. Allenfalls bietet auch das Amtsblatt Ihrer Bezirkshauptmannschaft oder Ihres Magistrats Informationen an.
Der Artikel enthält folgende Downloads:
veröffentlicht am 10. März 2025
Bekanntmachung (PDF-Datei, 158KB)
Antrag vom 22. November 2024 (PDF-Datei, 51KB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Neue Herrengasse, Haus 16
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Neue Herrengasse, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 -15275
Fax: 02742/9005 - 15280
Letzte Änderung dieser Seite: 10.3.2025