30.07.2024 | 09:21

Verkehrsfreigabe für neuen Kreisverkehr an der Kreuzung der Landesstraßen L 19 / L 3027

Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet von Angern an der March erhöht

Nach einer Bauzeit von rund vier Monaten konnte kürzlich im Gemeindegebiet von Angern an der March im Kreuzungsbereich der L 19 mit der L 3027 der neue Kreisverkehr offiziell für den Verkehr freigegeben werden. Die Bauarbeiten wurden unter Sperre der Kreuzung von der Straßenmeisterei Gänserndorf sowie mit Bau- und Lieferfirmen der Region durchgeführt. Die Gesamtkosten für den Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 40 Metern und mit einer Fahrbahnbreite von 7,5 Metern im Kreisel belaufen sich auf rund 500.000 Euro.

Verkehrszählungen haben gezeigt, dass die Freilandkreuzung der L 19 mit der L 3027 südlich von Ollersdorf mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von bis zu 3.000 Fahrzeugen am Tag frequentiert ist. Zusätzlich ist dieser neuralgische Knotenpunkt auch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit als Unfallhäufigkeitsstelle ausgewiesen, da es hier in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen und Konfliktsituationen kam. Um eine Temporeduzierung zu erreichen und um den Kreuzungspunkt verkehrssicher zu gestalten, hat sich das Land Niederösterreich entschlossen, an dieser Kreuzung einen Kreisverkehr zu errichten. Eine ausreichende Beleuchtung hilft nun den Autofahrern auch in den Abend- und Nachtstunden und bei schlechter Sicht die Übersicht im Verkehrsgeschehen zu behalten. Dafür wurde eine rund 1,8 Kilometer lange Stromzuleitung verlegt bzw. errichtet. Die Fahrbahnen der beiden Landesstraßen wurden in den Anschlussbereichen des Kreisverkehres ebenfalls saniert.

Nähere Informationen beim Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Straßendienst, Gerhard Fichtinger, unter 02742/9005-60141 und E-Mail gerhard.fichtinger@noel.gv.at.

 

 

Rückfragen & Information

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Ing. Mag. Johannes Seiter Tel.: 02742/9005-12174
Email: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2024 Amt der NÖ Landesregierung