Geflügelpest („Vogelgrippe“)
Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen
Aktuelles
- Seit Dezember 2022 wurden in Niederösterreich mehrere Fälle von Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) bei tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen.
- Die Geflügelpest ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza Viren verursacht und durch Zugvögel leicht verbreitet wird. Der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und kann in Hausgeflügelbeständen zu großen Verlusten führen.
- In Österreich wurde noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt.

Wichtig
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und der AGES Risikogebiete festgelegt, in welchen bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten sind. Diese Risikogebiete teilen sich in:
- Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko
- Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
Die "Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko" wurden aufgehoben (Stallpflicht wurde aufgehoben). Es ist nun das ganze Bundesgebiet "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko" und ist im folgenden Gesetzblatt (BGBl. II Nr. 108/2023) aufgelistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhalter den Punkt "Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko:" durchzuführen haben.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko:
- Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Was tun bei tot aufgefundenen Wasser- oder Greifvögeln?
Wer soll melden? - jede, jeder
Wann? - unverzüglich
Wem? - der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierärztin, Amtstierarzt)
Was soll gemeldet werden? - Bitte immer die Koordinaten des Fundortes der zuständigen Behörde weitergeben.
Was tun? - Die Vögel sollen nicht bewegt werden. Immer in Absprache mit der zuständigen Amtstierärztin / dem zuständigen Amtstierarzt.
Kontakte aller Amtstierärztinnen und Amtstierärzte
Dienststellen der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Was tun bei sinkender Legeleistung oder erhöhter Sterblichkeit?
- Ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) sind bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat zu melden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
- Seuchenverdacht ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde / der zuständigen Amtstierärztin, dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.
Wie kann ich meine Tiere schützen?
- Durch die Umsetzung sämtlicher Biosicherheitsmaßnahmen, wie die Einhaltung der Hygiene, die Vermeidung von Kontakt zu Wildvögeln, die Fütterung und Tränkung im Stall und
- die getrennte Haltung von Wassergeflügel und Hühnern.
Meldepflicht der Geflügelhaltung:
- Tierhalterinnen und Tierhalter von Geflügel sind durch die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 verpflichtet, die Haltung von Geflügel – sofern dies nicht bereits geschehen ist - bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Downloads".
weiterführende Links
- AGES - Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit
- QGV - Qualitätsgeflügelvereinigung
- LKNOE – Landwirtschaftskammer Niederösterreich
- VIS - Meldung der Geflügelhaltung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS)
- KVG - Informationen des Gesundheitsministeriums zur Geflügelpest
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierseuchen
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13437
Fax: 02742/9005-12801