Online-Formular für Anbringen nach dem Wasserrechtsgesetz

Über dieses Formular können diverse Anbringen (Anträge, Überprüfungen, Nachreichungen, sonstige Anbringen) in digitaler Form eingebracht werden, für die die Landeshauptfrau von NÖ oder eine der Bezirksverwaltungsbehörden in NÖ die zuständige Behörde ist.

Unter Federführung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wurde ein allgemeines Formular für Anbringen nach dem Wasserrechtsgesetz entwickelt. Sie können damit folgende Eingaben tätigen:

  • Antrag um wasserrechtliche Bewilligung
  • Antrag / Anzeige einer wasserrechtlichen Überprüfung
  • Nachreichungen in anhängigen Verfahren
  • Sonstige Anbringen

Für das Anbringen muss die Zuständigkeit der Landeshauptfrau von NÖ (Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt) oder einer der Niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate) bestehen. Für Anbringen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gibt es eine derzeit eine Version des Formulars auf usp.gv.at (nur für Unternehmer).

Folgende Angaben werden Ihnen beim Ausfüllen des Formulars abverlangt und sollten daher vor Beginn der Eingabe verfügbar sein:

  • Angaben zu Antragsteller*in (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail)
  • optional: Angaben zu vertretenden und projektverfassenden Personen
  • Angaben zum Antragsgegenstand (Art, betroffene Gemeinde)
  • optional: weitere Angaben zur näheren Beschreibung des Antrags (betroffenes Gewässer, Fristen, Antragsumfang)
  • optional: digitale Unterlagen (insgesamt höchstens 70 MB und nicht mehr als 20 MB pro Datei ausschließlich als PDF, JPG oder PNG)
  • optional: Parteienverzeichnis als Excel (Vorlage, e-Formular)
  • bei Überprüfungen: Angaben zu dem zu überprüfenden Bescheid (Datum, Zahl)
  • bei Nachreichungen: Einreichnummer des ursprünglichen Antrags und Geschäftszahl der Behörde

Es müssen für die Inanspruchnahme des Formulars nicht alle Unterlagen in digitaler Form vorliegen. Es besteht auch die Möglichkeit alle oder einige der für das Verfahren notwendigen Unterlagen in Papierform nachzureichen.

Das Anbringens mittels ID Austria zu unterschreiben, ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Die digitale Signatur kann aber zu einer Kostenersparnis bei den Gebühren führen.

Da das Formular unterschiedlichste Anbringen abdeckt kann ein genereller Verfahrensablauf nicht beschrieben werden. Lesen Sie dazu unsere Artikel zu den verschiedenen Wasserrechtsverfahren.

Ihr Antrag wird unverzüglich bearbeitet werden. Die Behörde wird sich je nach Art des Anbringens mit Ihnen in geeigneter Weise in Verbindung setzen.

Die Kosten richten sich nach der Art des Anbringens und werden Ihnen im Zuge des Verfahrens vorgeschrieben werden.


weiterführende Links

Ihr Kontakt zum Thema Wasserrecht

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369
Fax: 02742/9005-14040 
Letzte Änderung dieser Seite: 27.3.2024
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