Förderungen
Die Siedlungswasserwirtschaft in Niederösterreich ist ständig bestrebt die angebotenen Dienstleistungen auf hohem Niveau zu halten und wenn erforderlich zu verbessern. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Kosteneffizienz bestehender Abwasserentsorgungsanlagen bei gleich bleibend hoher Reinigungsleistung.
Gegenstand der Förderung sind Investitionen und Planungen im Bereich des landwirtschaftlichen Wasserbaus zur Erhaltung, Instandsetzung und Sicherung einer nachhaltigen Funktionsfähigkeit bestehender Anlagen.
Die Förderung von Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsanlagen erfolgt auf Grundlage des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 bzw. von Landesbestimmungen.
Für die Errichtung einer Einzelwasserversorgungsanlage für bis zu 4 zu versorgende Objekte außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Der nachfolgende Artikel erklärt die Voraussetzungen dafür, wie hoch die Förderungen sind und wie Sie die Förderungen erhalten können.
Die Neuanlage und Revitalisierung von Feuchtbiotopen und Landschaftsteichen als ökologisch wertvolle Landschaftselemente wird aus Mitteln des NÖ Landschaftsfonds gefördert. Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.
Zur Förderung von ökologischen Projekten an Fließgewässern stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förderabwicklung und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau, Amt der NÖ Landesregierung.
Zur Förderung von ökologischen Projekten an Fließgewässern stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förderabwicklung und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau, Amt der NÖ Landesregierung.
Investitionen in gewässerökologische Maßnahmen sowie in Maßnahmen zum Wasserrückhalt und Erosionsschutz werden auf Grundlage des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 bzw. von Landesbestimmungen gefördert.
Für die Errichtung einer Kleinkläranlagen für bis zu 4 entsorgende Objekten außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF).
Für die Errichtung von Löschwasserversorgungsanlagen von Gemeinden gibt es Förderungen vom Land. Der Artikel erklärt die Vorraussetzungen, die Förderhöhe und wie Sie die Förderung erhalten können.
Für die Errichtung von öffentlichen Abwasseranlagen durch Gemeinden, Genossenschaften und Verbände gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Nachfolgend erhalten Sie dazu die wesentlichsten Informationen zur Förderung des Landes. Unter den Downloads können Sie die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Informationen herunterladen.
Für die Errichtung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen durch Gemeinden, Genossenschaften und Verbände gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Nachfolgend erhalten Sie dazu die wesentlichsten Informationen. Unter "Downloads" am Ende der Seite können Sie die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Informationen herunterladen.
Zur Förderung von ökologischen Projekten an Fließgewässern stehen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Die Förderabwicklung und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau, Amt der NÖ Landesregierung.
Hier erhalten Sie Informationen über die Förderungsmöglichkeiten für Wasserrückhaltemaßnahmen im ländlichen Gebiet zum Schutz von Siedlungsbereichen vor Hangwassergefahren.
Für ortsfeste Trinkbrunnen im öffentlichen Bereich im Freien zur Konsumation von Trinkwasser kann ein Pauschalbetrag von € 500,00 pro Stück aus Mitteln des NÖ Wasserwirtschaftsfonds gewährt werden.
Durch Trinkwasser Benchmarking können beim Betrieb von Wasserversorgungsanlagen Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Teilnahme wird gefördert.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610