Bewässerungsmaßnahmen - Beratung und Förderung
Die Förderung von Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsanlagen erfolgt auf Grundlage des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 bzw. von Landesbestimmungen.
Vor der Errichtung überbetrieblicher Bewässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist zumeist die Gründung einer Wassergenossenschaft nach dem Wasserrechtsgesetz als Projektträger sinnvoll. Diese kann als Konsenswerberin für erforderliche rechtliche Bewilligungen und als Antragstellerin um Förderung auftreten.
Die Abteilung Wasserbau unterstützt Sie bei der Gründung einer Wassergenossenschaft, bei der Förderungsabwicklung und bei der Projektumsetzung.
Die Förderung von Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsanlagen erfolgt auf Grundlage des österreichischen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 bzw. von Landesbestimmungen.
Die Förderungsmaßnahmen dienen zum Ausgleich natürlicher Niederschlagsdefizite bei Wein-, Obst- und Spezialkulturen sowie zum Schutz vor Frostschäden. Ziele sind die Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft sowie die Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum.
Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften und Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe gestellt werden.
Förderbar sind Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur gemäß der Sonderrichtlinie zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 (siehe weiterführende Links).
Tropfbewässerung im Weinbau
Überbetriebliche Bewässerungsanlagen im öffentlichen Interesse.
Ausgenommen ist die flächenhafte Wasserverteilung im Weingarten, sofern diese über das Programm "Umstellung und Umstrukturierung im Weinbau" im Rahmen der Weinmarktordnung gefördert werden kann.
Das öffentliche Interesse in NÖ als Förderungsvoraussetzung besteht für bewässerungswürdige Qualitätsweinbaulagen laut NÖ Weinbaugesetz.
Bewässerung im Obstbau
Überbetriebliche Bewässerungsanlagen zur Verhinderung von Ernteausfällen im Qualitätsobstanbau und zur Ermöglichung von bodenschützender Grünmulchung
Feldbewässerung
Überbetriebliche Bewässerungsanlagen im Feld- und Gemüsebau zur Qualitätssteigerung und Ertragssicherung, zur Erweiterung der bäuerlichen Produktpalette sowie zur leichteren Ermöglichung einer Zwischenbegrünung als Erosions- und Grundwasserschutz.
Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:
DI Werner Jester, Tel.: 02742/9005-14316, werner.jester@noel.gv.at
Die Antragstellung erfolgt in Abstimmung mit der Abt. Wasserbau. Unter 'Downloads' finden Sie das Antragsformular, das Vorhabensdatenblatt sowie eine Ausfüllhilfe. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich.
Die Förderungsbewilligung erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. Vollständig eingelangte Anträge werden nach einem Bewertungsschema gereiht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel bewilligt.
Zur Anweisung einer Förderung ist die Übermittlung eines Zahlungsantrags mit Belegaufstellung, der Originalbelege und der Zahlungsnachweise erforderlich. Unter 'Downloads' finden Sie das Formular für den Zahlungsantrag sowie Vorgaben für die Einreichung und eine Ausfüllanleitung.
Für Förderwerber, die nach dem Bundesvergabegesetz als öffentliche Auftraggeber gelten, ist eine Dokumentation der Vergabeverfahren erforderlich. Dafür werden die unter 'Downloads' abrufbaren Formulare "Vergabedokumentation öffentliche Auftraggeber" sowie eine Ausfüllanleitung zur Verfügung gestellt.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Förderungsantrag Bewässerungsanlagen (xlsx, 0.2 MB)
- Download: Ausfüllhilfe Förderungsantrag (docx, 213.2 KB) (docx, 0.3 MB)
- Download: Vorhabensdatenblatt (docx, 0.1 MB)
- Download: Zahlungsantrag mit Belegaufstellung (xls, 2.2 MB)
- Download: Ausfüllhilfe Zahlungsantrag (docx, 1.8 MB)
- Download: Vorgaben Zahlungsantrag (docx, 0.1 MB)
- Download: Vergabedokumentation öffentliche Auftraggeber (xlsx, 0.2 MB)
- Download: Ausfüllanleitung Vergabedokumentation (pdf, 2.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410
Fax: 02742/9005-14325