Förderung von Maßnahmen zur Minderung von Hangwassergefahren

Hier erhalten Sie Informationen über die Förderungsmöglichkeiten für Wasserrückhaltemaßnahmen im ländlichen Gebiet zum Schutz von Siedlungsbereichen vor Hangwassergefahren.

Die Förderung von Investitionen in Maßnahmen zur Minderung des Hochwasserrisikos erfolgt auf Grundlage des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (Maßnahme 73-06-BML Verringerung Hochwasserrisiko) bzw. von Landesbestimmungen.

Ziel ist das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der nachteiligen Folgen auf menschliche Gesundheit, Siedlungsraum und Infrastruktur durch Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser- und Sedimentrückhalts sowie zur Minderung der Gefährdung durch Oberflächenabfluss. Weiters wird die Zielerreichung gemäß EU-Hochwasserrichtlinie (RL 2007/60/EG) unterstützt.

Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.

Förderungsanträge können über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA gestellt werden. Informationen zum nationalen GAP-Strategieplan sowie zur DFP finden Sie unter Weiterführende Links.

Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften, Gemeinden und Wasserverbänden gestellt werden. Bei Gefahrenhinweisplanungen können auch andere Gebietskörperschaften Antragsteller sein. 

Förderbar sind folgende Aktivitäten:

a. Kleinmaßnahmen zum Rückhalt für Wasser und Sediment und zur Minderung der Gefährdung durch Oberflächenabfluss

b. Erstellung von damit zusammenhängenden Gefahrenhinweiskarten sowie Gefahren- und Risikokarten (Oberflächenabfluss) und darauf aufbauenden Managementplänen inkl. Grundlagenerhebung und Prozessmodellierung

Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Investitionskosten.

Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder an die zuständige Regionalstelle der Abteilung Wasserbau.

Richten Sie zunächst ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder an die zuständige Regionalstelle der Abteilung Wasserbau.


Es unterstützen Sie bei der Projekt- und Förderungsabwicklung:

Für das Industrieviertel: Dipl.Ing. Robert Nock, Tel. 02622/9025-10706, robert.nock@noel.gv.at

Für das Mostviertel: Dipl.Ing. Thomas Krassnitzer, Tel. 02742/9005-14869, thomas.krassnitzer@noel.gv.at

Für das Waldviertel: Dipl.Ing. Alfred Kahrer, Tel. 02982/9025-10451, alfred.kahrer@noel.gv.at

Für das Weinviertel: Dipl.Ing. Thomas  Rögner, Tel. 02572/9025-10663, thomas.roegner@noel.gv.at

Für die Donau : Dipl.Ing. Dietmar Pichler, Tel. 02742/9005-14400, dietmar.pichler@noel.gv.at

Landwirtschaftlicher Wasserbau: Dipl.Ing. Werner Jester, Tel. 02742/9005-14316, werner.jester@noel.gv.at 

Für die Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) ist eine Registrierung nötig, sofern nicht bereits eine AMA-Klientennummer vorliegt.
Die Registrierung und DFP-Anmeldung (Login) mittels ID-Austria wird auf der Seite www.eama.at durchgeführt.

Die Förderungsbewilligung erfolgt in einem geblockten Auswahlverfahren. Die bis zum Stichtag vollständig eingelangten Anträge werden nach einem Bewertungsschema gereiht und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel bewilligt. Stichtage werden in der DFP veröffentlicht.

weiterführende Links
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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa3@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14410
Fax: 02742/9005-14325
Letzte Änderung dieser Seite: 10.7.2024
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