Blackout Überlegungen in der Siedlungswasserwirtschaft

Unsere Gesellschaft unterliegt in fast allen Lebenslagen einer extremen Energieabhängigkeit. Ein länger andauernder Stromausfall hat somit sehr starke Auswirkungen auf unser gewohntes Leben.Je besser die Vorbereitung auf derartige Ereignisse erfolgt, umso geordneter kann mit solch schwierigen Situationen umgegangen und ein Weg zur Normalität bereitet werden. Die Sicherung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung steht an oberster Stelle. Davon betroffen sind auch die Wasserver- und die Abwasserentsorgung.

Orientierungshilfe zur Erstellung eines Blackoutkonzeptes

Die „Blackout Überlegungen in der Siedlungswasserwirtschaft“ (siehe Downloadbereich) sind eine Orientierungshilfe zur besseren Vorbereitung auf den Ernstfall und wurden 2022 von der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung als Unterstützung für die Gemeinden erarbeitet.

Eine Vorbereitung für den Anlassfall und Überlegungen bezüglich geeigneter Vorsorgemaßnahmen sind unverzichtbar um alle möglichen Auswirkungen und Gegenmaßnahmen abschätzen zu können. Wesentlich ist eine ganzheitliche Betrachtung für das Ver- und Entsorgungsgebiet. In dieser Orientierungshilfe soll für den Bereich der Siedlungswasserwirtschaft eine Hilfestellung gegeben werden.

Durch die unterschiedlichen Voraussetzungen bei jedem Anlagensystem in der Siedlungswasserwirtschaft ist ein speziell an die jeweiligen Gegebenheiten ausgearbeitetes Konzept zu erstellen.

Für die Erstellung eines Blackoutkonzeptes wird die Beauftragung eines versierten Planers empfohlen.


Wesentliche Punkte der Blackout Überlegungen

Als erster Schritt zur Erarbeitung eines Blackoutkonzeptes ist in der Bestandsanalyse die Erfassung und Darstellung jener Anlagenteile im Ver- und Entsorgungssystem erforderlich, welche elektrische Energie benötigen. Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Hauptaggregate Strom benötigen, sondern auch EMSR-Technik, Fernwirkanlagen, elektrische Schieber, Objektschutz, Beleuchtung, Torantriebe, etc.

Aufbauend auf der Bestandsanalyse unter Berücksichtigung der betroffenen Bereiche bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind die Mindestanforderungen festzulegen. Wesentliche Frage ist, bei welchen Anlagenteilen wann und wie lange der Betrieb aufrechterhalten werden muss.

Nach der Bestandsanalyse und Definition der Mindestanforderungen an den Betrieb kann die Erarbeitung eines Maßnahmenplanes erfolgen. Darin soll übersichtlich dargestellt werden, wo wieviel elektrische Energie wie lange und auf welche Art zur Verfügung gestellt werden muss, um die Mindestanforderungen für den Betrieb erfüllen zu können. Weiters ist darin anzuführen, ob und welche Maßnahmen in Bereichen ohne Stromersatz erforderlich sind.

Aus den oben angeführten Überlegungen wird sich in der Regel die Notwendigkeit weiterer Investitionen bzw. von Umbaumaßnahmen ergeben um den Maßnahmenplan erfüllen zu können. Für die Umsetzung dieses Investitionsprogrammes sollte daher unter Berücksichtigung der technischen Umsetzungsmöglichkeiten ein nach Dringlichkeit abgestufter Zeitplan erstellt werden.


Finanzielle Unterstützung

Strategisches Konzept:

Die Kosten für die Erstellung eines Konzeptes zur Blackout-Vorsorge für Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft können vom NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF) mit einem Beitrag von 40 % gefördert werden. Voraussetzung dafür ist die Einreichung der Förderunterlagen vor Beginn der Planungsarbeiten.

Die Antragstellung an den NÖ WWF erfolgt unter dem Fördertitel „Strategisches Konzept“. Das Förderansuchen besteht lediglich aus 3 Teilen: dem Formular zum Förderansuchen, einer Kurzbeschreibung des Projektumfangs und einer Kostenzusammenstellung inklusive Angebot des Planers.

Das Antragsformular steht ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.

Maßnahmenumsetzung:

Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen zur Ersatzstromversorgung sind Förderungen möglich zum Beispiel für

  • die Anschaffung von mobilen oder stationären Notstromaggregaten
  • der Ankauf von Anhängern für fix montierte Notstromaggregate
  • die Nachrüstung von Anschlussmöglichkeiten an bestehende Anlagen
  • die Anschaffung von Treibstofftanks
  • die Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen

Die Förderung ist in Verbindung mit der Förderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (Bundesförderung) bedarfsorientiert und soll das Erreichen zumutbarer Basisgebühren (Kombinationsförderung) ermöglichen. Die Festlegung der angestrebten Basisgebühren (Basisgebühr pro Liegenschaft für Kanalbenützung) erfolgt für jede einzelne Gemeinde unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Einkünfte der Einwohner.

Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Ersatzstromversorgung beträgt die Höhe der Förderung des NÖ WWF von mindestens 20% bis höchstens 40% der förderfähigen Investitionskosten. Die Fördersatzberechnung wird bei jedem einzelnen Förderungsansuchen bedarfsorientiert berechnet. Ergibt die Berechnung niedrigere Beträge wird für die Blackoutvorsorge ein Mindestfördersatz von 20% gewährt.

Die Förderung erfolgt zur Gänze als nicht rückzahlbarer Beitrag.

Voraussetzung dafür ist die Einreichung der Förderungsansuchen an den Bund und NÖ WWF bei der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft vor Beginn der Bauarbeiten. Mehr Informationen und die erforderlichen Formulare folgen bei den weiterführenden Links.

weiterführende Links
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema Wasserversorgung

Amt der NÖ Landesregierung
 Abteilung Siedlungswasserwirtschaft 
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14421
Fax: 02742/9005-16770
Letzte Änderung dieser Seite: 17.4.2023
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