Kundmachung einer Wasserrechtsverhandlung

EVN Wasser GesmbH, Wasserversorgungsanlage "Westbahn - Wienerwald", Übernahme "Wientalrohrstrang" und "TL 2. HQL-Wientalwasserwerk", wasserrechtliches Bewilligungsverfahren, (Behörde: Landeshauptfrau von NÖ)

Die vorhandene Wientaltransportleitung (DN 700, sowie in Teilbereichen DN 400 und DN 500), welche vom Wientalwasserwerk über Tullnerbach und Purkersdorf bis hin zur Stadtgrenze und danach im Gebiet der Stadt Wien weiterverläuft, wurde in der Vergangenheit von der MA31 Wiener Wasser betrieben. Nun erfolgt die Übernahme der Leitung im Ausmaß von 7.110 m durch die EVN Wasser. Gleiches gilt auch für die Ableitung der II. Hochquellleitung (DN 400) im Ausmaß von 2.890 m, welche im Ortsgebiet von Wolfsgraben bei der Einlaufkammer Wolfsgrabendüker (EK 112) von der II. Wiener Hochquellleitung abzweigt und dann über die Gemeindegebiete von Wolfsgraben, Pressbaum und Purkersdorf bis hin zum Wientalwasserwerk verläuft. 

Im Nahbereich des Wientalwasserwerks wird weiters eine Umgehungsleitung (DN 400) im Ausmaß von 205 m errichtet, die zwischen den zuvor genannten beiden Anlagenteilen und der bestehenden Drucksteigerung Wienerwaldsee der EVN Wasser als neue, zusätzliche Verbindungsleitung dient. 

Weiters ist im Zuge der Übernahme vorgesehen, eine neue Drucksteigerungsanlage inkl. einer UV-Desinfektion an der Ableitung der II. Hochquellleitung in Wolfsgraben zu errichten und für diese auch eine Anbindung im Ausmaß von 140 m an das Transportleitungsnetz der EVN Wasser zu schaffen, um einerseits die Trinkwasserqualität zu sichern und andererseits die Weiterleitung des Trinkwassers zu anderen Anlagenteilen der EVN Wasser zu ermöglichen.

Die EVN Wasser GesmbH hat dazu der Landeshauptfrau von Niederösterreich ein Projekt zur wasserrechtlichen Bewilligung vorgelegt. Außerdem wurde mitgeteilt, dass mit den Grundeigentümern entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, sodass deren Rechte gewahrt werden. 

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, und im Rathaus der Stadtgemeinde Purkersdorf bis einschließlich zum Verhandlungstag aufliegenden Projekt hervor.

Hierüber findet eine mündliche Verhandlung am Donnerstag, den 23. Jänner 2025 um 9.00 Uhr in der Betriebsleitung Wiental der MA 31 Wiener Wasser, An der Stadlhütte 3, 3011 Purkersdorf statt.

Bitte beachten Sie:

Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten/ihrer Bevollmächtigten an der Verhandlung teilnehmen.

Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein.

Der Bevollmächtigter/die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.B. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
  • wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

Als Antragsteller/in beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Behinderung, zwingende berufliche Behinderung oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr) bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.

Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten (Dienstag 8:00 bis 12:00Uhr) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8, Zimmer 8.510 erhoben werden.

In die Projektunterlagen können Sie bei uns ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten einsehen.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14369
Fax: 02742/9005-14040 
Letzte Änderung dieser Seite: 16.12.2024
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