Neuausrichtung Lackenhof

Förderbar sind ausschließlich den geförderten Vorhaben zurechenbare Investitionen ab € 20.000, die zur Verbesserung der Qualität des Angebotes und des Erscheinungsbildes beitragen.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 30 % (maximal € 30.000) der förderbaren Kosten.

Die Investition muss bis spätestens 28.02.2023 durchgeführt werden. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Lackenhof (räumliche Abgrenzung Zielgebiet siehe Beilage / Kartendarstellung), die entweder 

  • Gastronomie oder Hotelbetriebe (Mitglied der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie mit aufrechter Gewerbeberechtigung der NÖ Wirtschaftskammer) oder
  • Campingbetriebe (Mitglied der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe mit aufrechter Gewerbeberechtigung der NÖ Wirtschaftskammer) oder
  • PrivatzimmervermieterInnen, deren Privatunterkünfte im Rahmen der Aktion „Qualifizierung und Vermarktung im ländlichen Tourismus“ bereits kategorisiert wurden.

Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Die Antragseinreichung ist ab 01.03.2022 um 9:00 Uhr bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, aber längstens bis 31.12.2022, nur über das Wirtschaftsförderungsportal möglich.  

Informationen zur Antragstellung erhalten im Sie hier:


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Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16130 und 16157
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Letzte Änderung dieser Seite: 11.5.2022
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