Förderung von Kinder- und Jugendunis 2023

Kinder- und Jugendunis lassen junge Wissenschaftsinteressierte in die Welt von Wissenschaft und Forschung eintauchen. Im Rahmen von Vorlesungen, Workshops, Exkursionen etc. werden Neugier und Begeisterung geweckt, Kindern und Jugendlichen wird Wissen spielerisch und altersgemäß vermittelt und Impulse für die spätere Ausbildungs- und Berufswahl gegeben. 

Was wird gefördert?

Eine Kinder- und Jugenduni ist eine mehrtägige Veranstaltung, die Kindern und Jugendlichen Wissenschaft und Forschung einfach und verständlich vermittelt. Sie findet an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule), einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder in Kooperation mit einer vorher angeführten Einrichtung statt. 

Die Vermittlung erfolgt durch Vorlesungen, Workshops und/oder Exkursionen. Ein entsprechendes Rahmenprogramm garantiert, dass die Kinder und Jugendlichen während der gesamten Veranstaltung gut betreut werden.


An wen richtet sich die Förderung?

Die Förderung richtet sich an eine juristische oder natürliche Person, die die fachliche Eignung zur Durchführung des Projektes besitzt und einen NÖ-Bezug aufweist.

Einreichen können Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Einreichen können außerdem gemeinnützige Vereine, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Einzelpersonen, die im Rahmen der geförderten Projekte mit einer der oben genannten Einrichtungen zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit muss durch die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung nachweisbar sein.

Das Ansuchen muss von der projektleitenden Einrichtung gestellt werden.


Ziele

  • Kinder und Jugendliche sollen möglichst früh, niederschwellig und nachhaltig mit Wissenschaft und Forschung, aber auch mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes in Kontakt kommen und dabei erste Erfahrungen mit Forschung sammeln. Neugier und Interesse an Wissenschaft, Forschung und Bildung sollen geweckt und Impulse für die spätere Ausbildungs- und Berufswahl gesetzt werden. Ziel ist ein spielerischer, altersgemäßer Zugang zu Wissenschaft und Forschung, der Neugier und Begeisterung weckt.
  • Kinder- und Jugendunis sollen die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems erhöhen und Zugangsbarrieren zur Wissenschaft abbauen, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten sozialen Schichten. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll die Möglichkeit bekommen, an einer Kinder- und Jugenduni teilzunehmen.
  • Die Maßnahme soll zur voruniversitären Nachwuchsförderung beitragen und die Öffnung der Hochschulen im Sinne ihrer Third Mission fördern.


  • Einhaltung der Förderkriterien und Erläuterung der Umsetzung
  • Förderwerber:innen müssen entsprechende Qualifikationen in der Abwicklung von Projekten mit Kindern und Jugendlichen (Projektmanagement, didaktisch-methodische und pädagogische Referenzpunkte) nachweisen
  • Workshops, Vorlesungen und Exkursionen weisen zu einem überwiegenden Teil einen wissenschaftlichen Bezug auf
  • Durchführung der Workshops, Vorlesungen und Exkursionen durch Wissenschafter:innen oder entsprechende Expert:innen
  • Verpflichtende Einreichung bei der Förderschiene des Bundes bis 5. Dezember 2022. Eine Ablehnung des Bundes gilt nicht als formales Ausschlusskriterium für eine Förderung des Landes NÖ. Eine Zusage des Bundes garantiert ebenso keine Förderzusage des Landes NÖ. 


Bei der Projektkalkulation sind die erwarteten Einnahmen den erwarteten Ausgaben gegenüberzustellen (die Höhe der Ausgaben muss der Höhe der Einnahmen entsprechen).

Einnahmen inkludieren beispielsweise Tagungsgelder, Sponsoring und Förderungen, sowie Eigenmittel und Eigenleistungen. In der Kalkulation müssen alle beantragten Förderungen (auch wenn über die Förderung noch nicht entschieden wurde) sowie auch geplante Förderansuchen angeben werden. Nach Möglichkeit sollten zusätzliche Finanzierungspartner:innen für das Projekt gewonnen werden.

Förderbare Kosten sind dem Projekt direkt zurechenbare Kosten wie

  • Sachkosten wie Honorare, Werkverträge, Raummiete, Marketing und Bewerbung, Materialkosten, Transportkosten (z.B. Shuttlebus)
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Dem geförderten Projekt direkt zurechenbare Personalkosten nach angemessener finanzieller Bewertung und aufgeschlüsselt nach Stunden

Eigenmittel/Eigenleistungen: Förderwerber:innen haben in das Projekt entsprechende Eigenmittel bzw. Eigenleistungen einzubringen (Eigenmittel sind finanzielle Mittel; Eigenleistungen sind unentgeltliche Leistungen der Fördernehmer:innen). Eigenmittel bzw. Eigenleistungen müssen in der Projektkalkulation berücksichtigt werden.


Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit werden folgende Kriterien von der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Amtes der NÖ Landesregierung herangezogen:

  • Eignung des Förderwerbers
  • Gesamtkonzept der Kinder- und Jugenduni, durchgehende pädagogische Betreuung
  • Wissenschaftliche Qualität
  • Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • Berücksichtigung von Kindern bzw. Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen
  • Ermöglichung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus peripheren Regionen (mobile Angebote und aufsuchende Kinderuni können unterstützt werden)
  • Berücksichtigung der Gender Equality, Gleichstellung der Geschlechter: Entfaltungspotential aller Geschlechter fördern; gegen Rollenstereotype ankämpfen; gezielte Maßnahmen und Strategien für die Erreichung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses bei den Teilnehmenden setzen
  • Evaluierung zur nachhaltigen Qualitätssicherung


Einreichfristen

Nach Bekanntgabe über die Gewährung oder allfällige Ablehnung einer Förderung des Bundes (voraussichtlich Februar 2023) ist die Einreichung des Ansuchens um einen Finanzierungsbeitrag bei dem Amt der NÖ Landesregierung möglich.

Die Einreichfrist beginnt am 1. März und endet am 30. April 2023.


Einzureichende Unterlagen

Das ausgefüllte und (gemäß Firmenbuch oder Vereinsregister durch die vertretungsbefugten Personen/Organe) unterzeichnete PDF-Formular „Ansuchen um Finanzierungsbeitrag“ oder der entsprechende Online-Antrag.

Dem Ansuchen um einen Finanzierungsbeitrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Eine Projektkalkulation
  • Eine detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Covid-19-Präventionskonzept)
  • Bei gemeinnützigen Vereinen: Vereinsstatuten/aktueller Vereinsregisterauszug
  • Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung: aktueller Gesellschafts-/Firmenbuchauszug
  • Nachweis über die Förderentscheidung des Bundes


Einreichmodalitäten

  • Der ausgefüllte und (gemäß Firmenbuch oder Vereinsregister durch die vertretungsbefugten Personen/Organe) unterzeichnete Antrag ist postalisch an das Amt der NÖ Landesregierung (Adresse siehe „Kontakt“) oder online über die Website des Landes NÖ zu übermitteln. Zu beachten gilt, dass Online-Anträge elektronisch signiert werden müssen.
  • Eine Vorab-Prüfung der Unterlagen ist zur Beschleunigung des Prozesses möglich: Schicken Sie dazu vor der Einreichung das Ansuchen inklusive aller weiteren Unterlagen per E-Mail an wissenschaft-vermittlung@noel.gv.at



Über die Bewilligung der Anträge wird darüber hinaus auf Basis der verfügbaren Budgetmittel entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

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Ihre Kontaktstelle des Landes für Wissenschaft

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Forschung
Fachbereich Wissenschaftsvermittlung und Talenteförderung
Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: wissenschaft-vermittlung@noel.gv.at
Letzte Änderung dieser Seite: 3.11.2022
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