In der heutigen Regierungssitzung wurden zwei Änderungen in den Richtlinien der Wohnbauförderung beschlossen. Zum einen die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Wohnzuschuss und die Wohnbeihilfe, zum anderen eine bis zu 22-prozentige Anhebung der Einkommensgrenzen für Häuslbauer, um die Wohnbauförderung in Anspruch nehmen zu können.
Das Land Niederösterreich hat im Juli fünf konkrete Maßnahmen für den Teuerungsausgleich bewilligt. Darunter auch die finanzielle Entlastung bei den Mieten durch die Erhöhung der Jahreseinkommensgrenzen für den Wohnzuschuss und der Wohnbeihilfe. „Dafür haben wir heute die Richtlinien adaptiert, damit ab 1. Oktober die Anträge eingereicht werden können. Unser Ziel ist es, dass alle, die auf einen Wohnzuschuss angewiesen sind, diesen auch behalten. Mit der Anpassung der Einkommensgrenzen stellen wir sicher, dass Bezieher mit geringem Einkommen durch gesetzliche oder vertragliche Pensions-oder Einkommenserhöhungen im Folgejahr nicht ihren Wohnzuschuss oder ihre Wohnbeihilfe durch Überschreitung der jeweiligen Einkommensgrenze verlieren. Zudem erweitern wir den Kreis der Personen, die einen Wohnzuschuss oder die Wohnbeihilfe benötigen“, so Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger und weiter: „In herausfordernden Zeiten bedarf es Sicherheit und Halt. Mit der Anpassung der Einkommensgrenzen achten wir darauf, dass unsere Landsleute weiterhin leistbar im geförderten Wohnbau leben können.“
Für die Erhöhung der Einkommensgrenzen sind 14,6 Millionen Euro vorgesehen. Die Förderung ist variabel, deshalb „erreichen wir alle Bezieher unserer Zuschüsse“, so Eichtinger. Konkret erhöht das Land Niederösterreich die Jahres-Netto-Einkommensgrenzen bei der Wohnbeihilfe um 2.000 Euro, beim Wohnzuschuss alt um 4.000 Euro und beim Wohnzuschuss aus 2009 um 20 Prozent. „Dieser Zuschuss wird für ein Jahr gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Nach einem Jahr kann man erneut um diese Förderung ansuchen“, so Eichtinger.
Das Land Niederösterreich hat in der heutigen Regierungssitzung auch die Einkommensgrenzen für die Wohnbauförderung im Eigenheimbereich bis zu 22 Prozent erhöht und dehnt somit die Förderbarkeit für die Landsleute aus. Der Anspruch einer Wohnbauförderung beim Neubau eines Hauses war bislang bei 70.000 Euro Familieneinkommen für zwei Personen festgelegt. Diese Förderung erhöht sich ab 1. Oktober auf 80.000 Euro. Die Förderbarkeit von Einzelpersonen steigt von 45.000 Euro auf 55.000 Euro. Das Land Niederösterreich unterstützt jährlich 45.000 Familien und Haushalte mit unterschiedlichen Maßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung. „Der wichtigste Platz auf der Welt ist das Zuhause. Das wissen wir und fördern es gezielt, damit es auch sicher bleibt, denn Wohnen muss für alle Landsleute in allen Regionen leistbar bleiben“, so Eichtinger.
Weitere Informationen: Mag. Stefan Kaiser, Pressesprecher Landesrat Martin Eichtinger, Telefon: +43 2742-9005-13443, E-Mail: stefan.kaiser@noel.gv.at
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