15.06.2022 | 11:06

Wohnbauförderungen für Häuslbauer und Sanierer bewilligt

LR Eichtinger: Darlehen und Zuschüsse für über 2.200 Wohneinheiten genehmigt

Die blau-gelbe Wohnbaustrategie setzt kräftige Impulse für den privaten Hausbau: „In der Sitzung der NÖ Landesregierung am 14. Juni haben wir für über 2.200 Wohneinheiten Förderungen genehmigt. Im Bereich Eigenheimbau haben wir für 259 Wohneinheiten Darlehen in der Höhe von über 8,9 Millionen Euro bewilligt. Für 1.971 Wohneinheiten in der Eigenheimsanierung wurden nicht rückzahlbare jährliche Zuschüsse in Höhe von rund 650.000 Euro auf die Dauer von zehn Jahren und nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse von rund 3,4 Millionen bewilligt. In Zeiten steigender Baukosten wollen wir damit einerseits den privaten Wohnbau weiter ankurbeln und damit auch die heimische Wirtschaft unterstützen“, erklärt Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger und ergänzt: „Es sind herausfordernde Zeiten für unsere Landsleute, die einen Hausbau oder eine Sanierung planen. Mit unseren variablen Förderungsmöglichkeiten bieten wir für jedes Projekt die passende Förderung“.

Bei der Eigenheimsanierung gibt es zwei Förderungsvarianten – Sanierung mit Energieausweis und Sanierung ohne Energieausweis. Grundsätzlich wird ein Zuschuss zu einem Darlehen gewährt. Bei der Sanierung mit Energieausweis wird primär mit einem zehnprozentigen Direktzuschuss unterstützt. Diese Förderschiene ist bei Gesamtmaßnahmen, also etwa Wärmeschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen bei umfassenden Sanierungen, besonders geeignet. Die Zuschusshöhe ergibt sich aus den förderbaren Sanierungskosten, ein Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Alternativ dazu gibt es einen zweiprozentigen jährlichen Zuschuss für die Dauer von zehn Jahren, also insgesamt 20% Gesamtförderung, zur Unterstützung bei der Rückzahlung eines Darlehens.

Die Sanierung ohne Energieausweis wird für Einzelmaßnahmen wie Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Dachsanierungen oder Heizungsein- oder -umbau beantragt. Auch hier gibt es – und dies ist seit 2021 neu – zwei Alternativen, nämlich einen dreiprozentigen jährlichen Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten für die Dauer von zehn Jahren, also insgesamt 30% Gesamtförderung, oder neu ab März einen zehnprozentigen einmaligen Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten.

„Mit der Förderung von Sanierungsmaßnahmen helfen wir den niederösterreichischen Haushalten sowohl kurzfristig durch einen Direktzuschuss als auch langfristig die monatlichen Energiekosten zu senken und unterstützen bei der Finanzierung beziehungsweise Rückzahlung eines Darlehens“, so Eichtinger und empfiehlt abschließend: „Ein Blick auf die überarbeitete Webseite mit erklärenden Kurz-Videos bietet einen guten Überblick über die jeweiligen Förderungsmaßnahmen. Ein Gespräch mit unserem Beratungsteam bietet alle weiteren Informationen sowie alle Hinweise zu einem erfolgreichen Förderungsansuchen“.

Mehr Informationen unter: www.noe-wohnbau.at und bei der NÖ Wohnbau-Hotline: 02742/22133, (Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr) bzw. Mag. Stefan Kaiser, Pressesprecher Landesrat Martin Eichtinger, Telefon 02742/9005-13443, E-Mail stefan.kaiser@noel.gv.at

Rückfragen & Information

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Hebenstreit Tel.: 02742/9005-13632
Email: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2024 Amt der NÖ Landesregierung