„Ich möchte mehr Grün in graue Städte bringen – gerade an Hitzetagen merkt man, dass begrünte Straßenzüge und schattige Plätze die Umgebung kühlen und auch wertvoll für die Natur sind. Bereits 45 Gemeinden wurden mit unserem Bodenbonus bei der Entsiegelung unterstützt,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.
Mit dem NÖ Bodenbonus werden Gemeinden bei der Entsiegelung von öffentlichen Flächen unterstützt oder auch bei der Umgestaltung von Plätzen nach dem Schwammstadt-Prinzip. Dadurch kann Regenwasser versickern, anstatt über die Kanalisation abgeleitet zu werden. Gleichzeitig verbessern Begrünungsmaßnahmen das Mikroklima und sorgen für kühlere Aufenthaltsbereiche in Ortszentren. 45 Entsiegelungs- und Schwammstadtprojekte wurden bereits eingereicht und unterstützt, unter anderem die neugestaltete Promenade samt Regenwassermanagement in St. Pölten, der entsiegelte Nibelungenplatz in Tulln, der Hauptplatz nach dem Schwammstadtprinzip in Amstetten, der entsiegelte Schlossplatz in Bad Vöslau und der Johannesplatz in Laxenburg sowie die neugestaltete Hauptstraße in Zwentendorf. Ein neues Projekt soll nun in Melk entstehen, wo ein innerstädtischer Bereich zu einem Stadtquartier mit mehr Begrünung, besserer Wasserspeicherung und spürbarer Kühlung an Hitzetagen weiterentwickelt wird. Baubeginn ist im Herbst.
Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ: „Die Nachfrage nach Entsiegelung und Begrünung, speziell mit dem NÖ Bodenbonus ist groß, bisher haben wir über 100 Gemeinden beraten“, so Dr. Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur des Landes NÖ.
Dazu gibt es weitere Möglichkeiten für Gemeinden, schon frühzeitig Hitzeinseln zu vermeiden: Gemeinden werden durch das Raumordnungsgesetz ermächtigt, in ihren Bebauungsplänen ganz konkrete Festlegungen für mehr Grünraum zu treffen. Darunter fällt unter anderem die Begrünung von Parkplätzen und von Dachflächen. Gemeinden können Rasengittersteine statt Asphalt vorschreiben, um Parkplätze versickerungsfähig zu machen. Beispielhafte Projekte gibt es zum Beispiel in der Gartenstadt Tulln, die als erste von dieser Regelung Gebrauch gemacht hat.
Außerdem können auch Vorgaben gemacht werden, ob und wie Regenwasser auf den jeweiligen Grundflächen versickern muss. Auch das Gebot zur Sammlung von Niederschlagswasser in Zisternen kann für Orte oder Ortsteile vorgeschrieben werden. Bekannt sind solche Maßnahmen auch unter dem Fachbegriff Schwammstadtprinzip, dabei wird im Untergrund unter einem Platz oder Straßenzug viel Raum für Baumwurzeln geschaffen und gleichzeitig können Niederschläge aufgefangen werden. Die so gepflanzten Bäume werden schneller groß und spenden Schatten, gleichzeitig wird der Kanal entlastet und Wasser gespart. Schöne Beispiele dafür gibt es in Lanzenkirchen und Horn.
Pernkopf: „Und mit Regionalen Raumordnungsprogrammen definieren wir flächendeckend Agrarische Schwerpunkträume, in denen die Landwirtschaft Vorrang hat, genauso wie erhaltenswerte Landschaften, Grüngürtel und strikte Siedlungsgrenzen, also rote Linien über die nicht mehr gewidmet und gebaut werden darf. Damit werden Grün- und Ackerräume gesichert und vor Verbauung freigehalten. Das schützt nicht nur wertvolle Böde, sondern lässt auch kühlende Luftströme ventilieren.“
Weitere Informationen bei DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf, T: +43 2742 9005 – 12704, M: +43 676 812 15283, E: lhstv.pernkopf@noel.gv.at
Rückfragen & Information
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit Doris Zöger Telefon: 02742/9005-13314
E-Mail: presse@noel.gv.at
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

