Weinbauflur-und Rieden, Gemeinde Tattendorf  

Auf Grund von Bebauungen/Umwidmungen wurden über Antrag des Weinbauvereines 
Tattendorf die Weinbaurieden insofern geändert, dass Grundstücke aus den Weinbaurieden genommen bzw. hinzugefügt wurden. Details entnehmen Sie der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft. Die Verordnung tritt am 24. September 2021 in Kraft.

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Letzte Änderung dieser Seite: 24.8.2021
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