blau-gelber Strompreisrabatt
Vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen des Energiemarktes, namentlich der massiven Erhöhungen der Strom- und Gaspreise, hat das Land NÖ in der Landtagssitzung vom 25. Juli 2022 das NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) beschlossen. Auf Basis dieses Gesetzes soll den NÖ Haushalten in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße ein entsprechender Entlastungsbetrag als Teuerungsausgleich zu den gestiegenen Lebenserhaltungs- und Energiekosten gewährt werden.
Mit dem Online-Ratgeber für den blau-gelben Strompreisrabatt können Sie in wenigen Schritten den Ihnen zustehenden blau-gelben Strompreisrabatt selbst ermitteln und gelangen direkt zu Ihrem Antragsformular:
Voraussetzungen für den Erhalt
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten oder nach dem 01. Juli 2022 ihren Haushalt mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich gegründet haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung
- für ihren Hauptwohnsitz aus einem Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen zahlungspflichtig waren
oder - selbst nicht aus einem Stromlieferungsvertrag zahlungspflichtig waren, aber dennoch die Stromkosten für den eigenen fördergegenständlichen Haushalt zu tragen haben.
Der Antrag kann für alle Haushaltsangehörigen gestellt werden, die am 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz an der Haushaltsadresse hatten.
Zur Vermeidung von Härtefällen können auch folgende Personen bei der Höhe der Förderung berücksichtigt werden, auch wenn diese Person am 01. Juli 2022 (noch) keinen Hauptwohnsitz in NÖ hatte (Härtefallregelung):
- Wenn nach dem 01. Juli 2022 ein Haushalt in NÖ neu gegründet wurde.
- Wenn sich nach dem 01. Juli 2022 durch Geburt eines Kindes der Haushalt vergrößert hat.
- Wenn eine 24h-Betreuungskraft im fördergegenständlichen Haushalt tätig ist, die über einen Nebenwohnsitz an der Adresse verfügt.
- Wenn nach dem 01. Juli 2022 eine betreuungsbedürftige Person im fördergegenständlichen Haushalt aufgenommen und mit dem Hauptwohnsitz angemeldet wurde.
Höhe der Förderung
Die Höhe des blau-gelben Strompreisrabatts richtet sich nach der Anzahl der im fördergegenständlichen Haushalt mit dem Hauptwohnsitz gemeldeten Personen (inklusive dem/der Antragsteller/in) zum Stichtag 01. Juli 2022 (Ausnahme: Härtefälle).
Ausgangspunkt der Berechnung ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch an Stromenergie eines Haushalts je Haushaltsgröße. Das sind für einen Einpersonenhaushalt 1.927 kWh pro Jahr, für zwei Personen im Haushalt 3.095 kWh, für drei Personen im Haushalt 4.255 kWh, für vier Personen im Haushalt 4.725 kWh und für fünf Personen im Haushalt 5.194 kWh. Für jede weitere Person im Haushalt werden 469 kWh hinzuaddiert.
Um dem Gedanken des Energiesparens Rechnung zu tragen und damit die Abhängigkeit von extern zu beschaffenden Energiequellen zu senken, wird eine Energiespartangente in der Höhe von 20 % des Durchschnittsverbrauchs pro Haushalt festgelegt. Das ergibt, abhängig von der Haushaltsgröße das geförderte Volumen an Stromenergie. Dieses förderfähige Stromvolumen wird mit einem Betrag von 11 Cent pro kWh gefördert.
Aufgrund der obigen Festlegung ergeben sich daher folgende Beträge für den blau-gelben Strompreisrabatt:
Haushaltsgröße | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
---|---|---|---|
Durchschnittlicher Verbrauch | 1.927 kWh | 3.095 kWh | 4.255 kWh |
20% Energiespartangente | -385,4 kWh | -619 kWh | -851 kWh |
Förderfähiges Stromvolumen | 1.541,6 kWh | 2.476 kWh | 3.404 kWh |
NÖ Strompreisrabatt | € 169,58 | € 272,36 | € 374,44 |
Antragstellung und Auszahlung
Mit 1. April 2023 ist die Möglichkeit, die Förderung direkt über das Energieversorgungsunternehmen zu beantragen, ausgelaufen.
Unabhängig vom jeweiligen Stromanbieter kann der Antrag auf den blau-gelben Strompreisrabatt noch bis 30. September 2023 direkt beim Land Niederösterreich gestellt werden.
Der blau-gelbe Strompreisrabatt wird nach Überprüfung und Gewährung in Teilbeträgen bis zum September 2023 auf das im Antrag angegebene Bankkonto ausbezahlt. Der Zeitpunkt der Antragstellung hat keine Auswirkung auf die Höhe der Gesamtförderung. Die Anzahl und Höhe der ausbezahlten oder gutgeschriebenen Teilbeträge richtet sich nach dem Datum der Antragstellung.
Mit wenigen Klicks kommen Sie hier zu dem richtigen Antragsformular:
Unterstützung für die Online-Antragstellung erhalten Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder unter der Hotline 02742 / 9005 - 15600.
FAQs
Ja, der blau-gelbe Strompreisrabatt kann unabhängig von anderen Förderungen, wie z.B. dem Energiekostenausgleichsgutschein oder dem Klimabonus des Bundes beantragt werden.
Nein. Mit dem blau-gelben Strompreisrabatt sollen private Haushalte unterstützt werden. Die Förderung kann daher nur von natürlichen Personen für die Wohnräumlichkeiten beantragt werden.
Nein. Da alle Haushalte von den Teuerungen betroffen sind, sollen alle Haushalte unterstützt werden. Für einkommensschwache Haushalte sind zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen (z.B. blau-gelber Heizkostenzuschuss => Infos unter www.meinlandhilft.at).
Nein, der blau-gelbe Strompreisrabatt hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Sozialhilfe.
Wenn Sie einen eigenständigen Haushalt haben und die Stromkosten dafür tragen (z.B. im Rahmen der Betriebskostenabrechnung), können Sie den blau-gelben Strompreisrabatt beantragen. Ein Stromzähler oder ein Stromliefervertrag sind für die Förderung nicht zwingend notwendig. Der Antrag ist in diesem Fall beim Land NÖ zu stellen.
Mehrere Haushalte gibt es dann, wenn an einer Adresse mehrere Personen mit ihrem Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragen sind und diese Personen bei wirtschaftlich getrennter Lebensführung in zumindest zwei eigenständigen Wohnungen (z.B. Bad, WC, Küche) getrennt leben.
24h-Betreuungskräfte haben in der Regel keinen Hauptwohnsitz an der Adresse, sondern nur einen Nebenwohnsitz. Allgemein kann der blau-gelbe Strompreisrabatt nur für Personen mit Hauptwohnsitz an der Adresse beantragt werden.
Es gibt im Strompreisrabattgesetz aber eine Härtefallklausel. Personen mit 24h-Betreuung können zusätzlich zum allgemeinen Antrag einen Zusatzantrag beim Land NÖ stellen und um Berücksichtigung der 24h-Betreuungskraft ansuchen. Die Betreuungskraft muss dafür an der Adresse ihren Nebenwohnsitz haben.
Bitte schreiben Sie ein E-Mail an strompreisrabatt@noel.gv.at
Prinzipiell ist vorgesehen, dass der Antrag für den blau-gelben Strompreisrabatt online gestellt wird, da dadurch die Bearbeitung wesentlich beschleunigt wird.
Wenn Sie selber aber keine Möglichkeit haben, einen Online-Antrag zu stellen, und auch weder durch Familie und Freunde noch auf dem Gemeindeamt die Online-Antragstellung erfolgen kann, können Sie unter der Nummer 02742 / 9005 – 15600 anrufen. Es kann Ihnen dann ein Papierformular zugeschickt werden.
Nein, der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Förderhöhe nicht relevant. Wichtig ist, dass der Antrag beim Land NÖ vor dem 30. September 2023 gestellt wird.
Wenn Ihr Antrag auf den blau-gelben Strompreisrabatt bereits bewilligt wurde und Sie nun zu einem anderen Stromanbieter wechseln möchten, ist das kein Problem. Sie müssen den Wechsel nicht melden und auch keinen neuen Antrag stellen.
Wenn Sie bisher einen Stromvertrag mit EVN / Verbund / Wien Energie hatten und auch über dieses Unternehmen der Strompreisrabatt bewilligt wurde, wird der gesamte noch offene Restbetrag der Förderung im Rahmen der Schlussabrechnung durch ihren bisherigen Stromanbieter berücksichtigt.
Wenn Sie die Förderung bisher in Teilbeträgen vom Land Niederösterreich auf Ihr Konto überwiesen bekommen haben, bekommen Sie unabhängig davon, zu welchem Stromanbieter Sie wechseln, die Teilbeträge bis zum Ende des Förderzeitraums weiterhin vom Land NÖ überwiesen.
Nein. Der blau-gelbe Strompreisrabatt ist für alle Haushalte gleich. Er wird berechnet vom Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes je nach der Anzahl der Hauptwohnsitz gemeldeten Personen. Für den Wärmepumpen-Strom gibt es im Rahmen des blau-gelben Strompreisrabattes keine zusätzliche oder erhöhte Förderung. Der Grund dafür ist, dass dies eine Ungleichbehandlung für alle anderen Haushalte wäre, die aktuell auch mit höheren Heizkosten konfrontiert sind.
weiterführende Links
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Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: strompreisrabatt@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15600
WhatsApp: 0676 812 15600