Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich

Mit November 2020 tritt eine neue Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich in Kraft, welche die Gemeinden in Niederösterreich bei der Errichtung von Radverkehrsanlagen unterstützt.

Die neu konzipierte Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich beinhaltet 2 Förderschienen (Förderschiene A und Förderschiene B). Die Zuordnung einer geplanten Maßnahme zur relevanten Förderschiene, lässt sich aufgrund der Standortgemeinde treffen.

Liegt eine Gemeinde in einer Potentialregion (Region mit flächigem Potential für Alltagsradverkehr), erfolgt die Abwicklung der Förderung nach Förderschiene A. Ist die Planung und Errichtung von Radverkehrsanlagen in der Ländlichen Erschließungsregion  vorgesehen, kommt die Förderschiene B zur Anwendung.
Die Potentialregionen sowie die Regionen der Ländlichen Erschließung sind im NÖ Atlas dargestellt.


Fördergegenstand Förderschiene A
Gefördert werden Kosten für die Planung und Errichtung von Radschnellwegen bzw. von Maßnahmen des Rad-Basisnetzes sowie Kosten für (Um-)Baumaßnahmen an bereits bestehenden Radverkehrsanlagen, sofern die erstmalige Herstellung der RVS-Konformität sowie die verkehrssichere Befahrbarkeit erzielt wird. 
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).

Fördergegenstand Förderschiene B
Gefördert werden die Kosten für die Planung und Errichtung von Maßnahmen sowie die Kosten für die Ausarbeitung von Maßnahmenkonzepten für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur in den Gemeinden der ländlichen Erschließungsregion. 
Geförderte Maßnahmen sind sowohl Radverkehrsanlagen (z.B.: kombinierte Geh- und Radwege, Radwege) als auch Kunstbauten im Zuge von Radwegverbindungen (z.B.: Brücken, Unterführungen).

Die Förderungen können von einer oder mehreren NÖ Gemeinden (Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft) beantragt werden. 


Fördervoraussetzungen Förderschiene A
Die eingereichte Maßnahme muss Bestandteil des Rad-Basisnetzes sein und sämtlichen zum Einreichzeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien (RVS, ÖNORM, Eurocode etc.) entsprechen. Geförderte Regelquerschnitte müssen zur Umsetzung gelangen. Vorhandene Verkehrsflächen sollen effizient genutzt werden, es soll aber auch auf die Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen touristischem Radverkehr und Alltagsradverkehr Bedacht genommen werden.

Radschnellwege können, zusätzlich zu den bereits erwähnten Punkten, mit höheren Fördersätzen gefördert werden, sofern der Korridor des geplanten Radschnellweges im Potentialmodell enthalten ist.

Fördervoraussetzungen Förderschiene B
Es wurde ein Kriterienkatalog bestehend aus 6 Kriterien erarbeitet, aus dem zumindest 4 Kriterien erfüllt werden müssen, um die Förderwürdigkeit einer Maßnahme erlangen zu können. 

Bei den Kriterien handelt es sich einerseits um die Anbindung an bestehende Radverkehrsanlagen und andererseits um die Einbindung in regionale bzw. überregionale Radverbindungen. Auch die Herstellung von Verbindungen zwischen Ortsteilen, Katastralgemeinden oder Gemeinden stellt ein Kriterium dar. Zudem wird angestrebt, durch die neu errichteten Radverkehrsanlagen wichtige Quell- und Zielpunkte einer Gemeinde bzw. Region (z.B.: Schulen, Nahversorger etc.) sowie Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs anzubinden. Im Zuge der Neuerrichtung von Radverkehrsanlagen soll durch die Entschärfung von Gefahrenstellen auch die Verkehrssicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer (und anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer) erhöht werden.

Neben dem Kriterienkatalog muss die eingereichte Maßnahme sämtlichen, zum Einreichzeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien (RVS, ÖNORM, Eurocode etc.) entsprechen. Geförderte Regelquerschnitte müssen zur Umsetzung gelangen. 


Förderschiene A
Zur Initiierung des Planungsprozesses wendet sich jede Gemeinde selbst mit dem Formular Teilnahmeantrag Rad-Basisnetz an die Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten (RU7). 
Seitens der Abteilung RU7 wird nach Vorliegen aller Anträge der jeweiligen Rad-Basisnetzregion gem. NÖ Atlas, die Netzplanung in die Wege geleitet. Anschließend wird das Rad-Basisnetz in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und einem fachkundigen Planungsbüro erarbeitet. Nach Abschluss der Planung des Rad-Basisnetzes wird das erarbeitete Maßnahmenkonzept einem Koordinierungsgremium vorgelegt und zur Detailplanung und Einreichung unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Radwegen freigegeben. 
Die Fördereinreichung erfolgt über das Förderansuchen „Formular A1“.

Förderschiene B
Die Gemeinden erarbeiten – ggf. mit der Unterstützung des Radverkehrsbeauftragten der zuständigen NÖ Straßenbauabteilung – mithilfe des Formulars B0 ein Ansuchen auf Vorprüfung der Förderwürdigkeit zur Weiterleitung an die fördergebende Stelle. Besteht die grundsätzliche Eignung einer Maßnahme für eine Fördereinreichung, können die Ausarbeitung der Detailplanung sowie die Behördenverfahren in die Wege geleitet werden.

In einem weiteren Schritt reichen die Gemeinden das geplante Vorhaben über das Förderansuchen Formular B1 bei der fördergebenden Stelle ein. 

Förderanträge für die Erstellung von Maßnahmenkonzepten können über das Formular B3 eingereicht werden.


Förderschiene A
Die Förderhöhe für die Errichtung von Radschnellwegen beläuft sich auf bis zu 80% der tatsächlichen, förderbaren Investitionskosten.

Die Förderhöhe für die Errichtung von Maßnahmen des Rad-Basisnetzes beläuft sich auf bis zu 70% der tatsächlichen, förderbaren Investitionskosten.

Förderschiene B
Die Förderhöhe für die Planung und Errichtung von Radverkehrsanlagen sowie Kunstbauen im Zuge von Radwegverbindungen beläuft sich auf bis zu 70% der tatsächlichen, förderbaren Investitionskosten.

Die Erstellung von Maßnahmenkonzepten für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur wird mit einem Fördersatz von bis zu 70% der förderbaren Kosten unterstützt. Die maximale Fördersumme je Maßnahmenkonzept beträgt € 20.000.

Die Fördergelder gelangen erst nach Abschluss der Bauarbeiten sowie nach positiver Beurteilung der Abrechnungsunterlagen zur Auszahlung. Zu beachten ist, dass nach Abschluss des Bauvorhabens innerhalb von längstens sechs Monaten die Abrechnungsunterlagen bei der fördergebenden Stelle vorzulegen sind. Bei mehrjährigen Projekten sind auch jährliche Teilabrechnungen möglich. Sämtliche Kosten werden von der Gemeinde vorfinanziert.

Bis zum Zeitpunkt der Förderzusage trägt der Förderwerber das Risiko für etwaig getätigte Ausgaben.


Formulare zur Förderung

Förderrichtlinie von Radverkehrsanlagen Neu


Formulare Förderschiene A:

Formulare Förderschiene B:

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für die Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesstraßenplanung ST3
Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
E-Mail: post.st3@noel.gv.at
Tel.: +43 (0)2742/9005-60320   
Letzte Änderung dieser Seite: 8.2.2024
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