NÖ Antidiskriminierungsstelle

Wir bieten Schutz vor Diskriminierungen durch Beratung und Unterstützung.

Beratung und Hilfestellung erhalten Sie bei der NÖ Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrem Team. 

Die NÖ Antidiskriminierungsstelle ist in Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei.

Die Beratung kann anonym und vertraulich erfolgen.

Wichtig ist vor allem, möglichst rasch Kontakt mit der NÖ Antidiskriminierungsstelle aufzunehmen, da Fristen beachtet werden müssen.


Was ist eine verbotene Diskriminierung?

Diskriminierungen durch NÖ Landes- oder Gemeindebehörden und deren zugeordnete Organisationen sind verboten.

Niemand darf aufgrund

  • des Geschlechts,
  • der ethnischen Zugehörigkeit
  • der Religion/Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Orientierung

diskriminiert werden.

Sexuelle Belästigungen und Belästigungen im Zusammenhang mit einem Diskriminierungsgrund sind ebenfalls verboten.


Was können wir für Sie tun?

Wir bieten folgende Unterstützung an:

  • Information und Hilfestellung
  • Schlichtungsversuche
  • unabhängige Untersuchungen
  • unabhängige Berichte und Empfehlungen

Was ist ein Schlichtungsversuch?

Die NÖ Antidiskriminierungsstelle kann auf Antrag einen Schlichtungsversuch wegen einer behaupteten Diskriminierung durchführen.

Ziel ist eine Einigung und der Abschluss eines Vergleichs.

Wenn die Schlichtung erfolglos war, kann die diskriminierte Person Schadenersatz bei Gericht geltend machen. 

Vor Gericht gilt die Beweislastumkehr: wird eine Diskriminierung „glaubhaft gemacht“ so muss die beklagte Partei Beweis führen, dass keine Diskriminierung vorliegt. 

Der Schaden ist in Geld zu ersetzen.

In Betracht kommt ein Vermögensschaden und ein Schadenersatz auf Grund der Beeinträchtigung der Würde.

Bei Belästigung und sexueller Belästigung beträgt der Mindestschadenersatz 1.000 Euro.


Achtung: Verjährungsfristen beachten! 

Bei Belästigung und sexueller Belästigung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr (ab Kenntnis der Handlung), bei sonstiger Diskriminierung 3 Jahre.

Ein Schlichtungsversuch der NÖ Antidiskriminierungsstelle hemmt die Verjährung.

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Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege B, 3. Stock, Zi. 313 3109 St. Pölten E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279
Letzte Änderung dieser Seite: 23.11.2021
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