Fragen und Antworten

Sozialpädagogisches Betreuungszentrum Hollabrunn

Wie kommt ein junger Mensch in ein NÖ Sozialpädagogisches Betreuungszentrum?

Meistens kommen junge Menschen in ein NÖ Sozialpädagogisches Betreuungszentrum, nachdem eine Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Kinder- und Jugendhilfe des Wohnsitzes der Familie die Notwendigkeit feststellte. In der Regel gab es im Vorfeld bereits Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Familien- oder Lernhilfe, etc.).

Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen sind jene Unterbringungen, wo junge Menschen über die Bezirksverwaltungsbehörde, Fachgebiet Soziales, auf Ansuchen (NÖ Sozialhilfegesetz) aufgenommen werden. In einigen NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren gibt es  berufliche Maßnahmen, dort ist die Zustimmung des Arbeitsmarktservice erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich dazu im NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentrum oder in Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde.

Welche wichtigen gesetzlichen Grundlagen regeln die Aufgaben in einem NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentrum?

  • NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
  • NÖ Sozialhilfegesetz 2000

Wie hoch sind die Kosten und Gebühren der NÖ Sozialpädagogischen Betreuungszentren?
Eine detaillierte Information finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ.

Wer sind unsere wichtigsten Systempartner?

Mit Jugend- und Sozialabteilungen, ÄrztInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen etc. findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt.

Ebenso wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Arbeitsmarktservice, Clearingstelle oder Arbeitsassistenz. Gemeinsam mit unseren Partnern in allen Netzwerken gelingt die Begleitung des jungen Menschen hinein ins Leben.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Sozialpädagogisches Betreuungszentrum Hollabrunn Elsa-Brandström-Straße 1 2020 Hollabrunn Tel.: +43 2952 2116
Fax: +43 2952 2116 773 199
E-Mail: sbz.hollabrunn@noebetreuungszentrum.at
Letzte Änderung dieser Seite: 14.3.2024
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