Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen
Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive treten mit 1. September 2023 neue Förderrichtlinien in Kraft.
Das Land Niederösterreich und die niederösterreichischen Gemeinden fördern gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 Betreiber von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen, wenn diese Unterstützung für Eltern bei der Kinderbetreuung anbieten.
Im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive werden mit Wirksamkeit 1. September 2023 die Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Standortgemeinden an die Höhe der Landesförderung angeglichen und die Fördersätze werden ab März 2024 jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich valorisiert.
Darüber hinaus tritt eine verpflichtende Zuzahlung der Hauptwohnsitzgemeinde an die Standortgemeinde einer Tagesbetreuungseinrichtung in Kraft, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde eines Kindes kein entsprechender Betreuungsplatz zur Verfügung steht und aus diesem Grund ein Betreuungsangebot einer umliegenden Gemeinde in Anspruch genommen wird.
Die ab 1. September 2023 gültigen Richtlinien finden Sie im Bereich „Downloads“.
Downloads
- Download: Richtlinien Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen (gültig ab 01.09.2023) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinie Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen (gültig bis 31.08.2023) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Antrag Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen (pdf, 0.2 MB)
- Download: Beiblatt zum Antrag Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen (pdf, 0.1 MB)
Ihr Kontakt zu Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13298
Fax: 02742/9005-13595