Privatkindergärten - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
In Niederösterreich besteht ab Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.
Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einem Privatkindergarten, so kann dafür beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden.
Beschreibung: Antragstellung für die Erhalter von NÖ Privatkindergärten, gem. § 36 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBI. 5060 in der geltenden Fassung.
Voraussetzungen: Erfüllung der in den Förderungsrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen
Notwendige Unterlagen: ausgefüllter und bestätigter Antrag (gem. den Förderrichtlinien)
Fristen: 31. Dezember des laufenden Kindergartenjahres
Zuständigkeit: Abt. Schulen und Kindergärten
Sonderförderung des Landes NÖ aufgrund der Corona-Krise
Die Abteilung Kindergärten des Amtes der NÖ Landesregierung gewährt unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Corona-Krise eine Sonderförderung für Privatkindergärten.
Die dafür geltende Förderrichtlinie (insbes. Pkt. 2.1.a) und das Antragsformular finden Sie im Bereich "Downloads".
Downloads
- Download: Förderrichtlinien (pdf, 0.2 MB)
- Download: Förderantrag Privatkindergärten (pdf, 0.2 MB)
- Download: Antrag Sonderförderung Covid-19 für private Rechtsträger (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Schulen und Kindergärten Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13237
Fax: 02742/9005-13595