Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.07.2024 )

Ennshafen NÖ GmbH, Ennsdorf, Oberflächenentwässerung Hafenbecken Ost, Grst.Nrn. 2651/1, 2651/2 u. 2651/3, alle KG Ennsdorf

Die Ennshafen NÖ GmbH hat mit Antrag vom 31.03.2023 unter Anschluss von Projektunterlagen in 3facher Ausfertigung, datiert mit 06.04.2023, um (Wieder-) Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt „Oberflächenentwässerung Hafenbecken Ost“ auf den Grundstücken Nrn. 2651/1, 2651/2 und 2651/3, alle KG Ennsdorf, unter Einleitung in den reduzierten Mischwasserkanal der Gemeinde Ennsdorf angesucht. Das Projekt stellt sich nach Vorprüfung durch den wasserbautechnischen Amtssachverständigen zusammengefasst wie folgt dar: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 14.04.1994, III/1-23.650/22-94, erhielt die Gemeinde Ennsdorf die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines reduzierten Mischwasserkanals mit Anschluss an die Kläranlage des GAV Ennsdorf – St. Pantaleon zur Ableitung von organisch belasteten Abwässern im Ausmaß von 16 l/s und einer Schmutzfracht von max. 2.000 EGW, sowie eines Reinwasserkanals im Gewerbepark Ennsdorf mit Ausleitung in die Enns. Grundlage bildete das wasserrechtliche Einreichprojekt von DI Kurt Pfeiller, Amonstraße 4, 3293 Lunz/See vom 27.08.1993. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 25.11.2011, Zl. AMW2-WA-0457, wurde das wasserrechtliche Überprüfungsverfahren abgeschlossen. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 29.03.1995, III/1.36.285/1-95, wurde der Ennshafen, Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Niederschlagswasserkanalisation samt zugehöriger Vorreinigungsanlagen – wie Mineralölabscheider, Schlammfänge bzw. Nassschlammfänge – sowie Ableitung der vorgereinigten Niederschlagswässer in die reduzierte Mischwasserkanalisation der ECO-Plus erteilt. Die Bauvollendungsfrist wurde mit 31.12.2000 bestimmt. Mit Bescheid vom 21.08.2007 wurde die Bauvollendungsfrist bis zum 30.04.2010 verlängert, eine Abschlusskollaudierung wurde nie durchgeführt. §112 Abs. 3 WRG 1959 sieht vor, dass die Festsetzung oder Verlängerung von Bauvollendungsfristen 15 Jahre ab Rechtskraft der Bewilligung des Vorhabens nicht übersteigen darf. Da für das gegenständliche Vorhaben mangels (vollständiger) Fertigstellung keine Kollaudierungsunterlagen eingereicht wurden bzw. das Projekt in seiner gegenwärtigen und künftigen Ausgestaltung zudem bauliche Abweichungen zu der dem vorerwähnten Bescheid vom 29.03.1995 zugrunde liegenden Einreichplanung aufweist, wurde nunmehr im gegenständlichen Projekt der Ist-Zustand der Oberflächenentwässerung Hafenbecken Ost erhoben bzw. dargestellt, dem heutigen Stand der Technik angepasst und neu um wasserrechtliche Bewilligung angesucht. Das gegenständliche Projekt beinhaltet sohin die wasserrechtliche Neueinreichung der bestehenden Oberflächenentwässerungen im Bereich der befestigten Lager- und Manipulationsflächen des Hafenbeckens Ost auf dem Grundstücken 870/2, 895/3 und 895/5, alle KG Ennsdorf, mit Einleitung in den reduzierten Mischwasserkanal der Gemeinde Ennsdorf innerhalb des diesbezüglich bestehenden Konsenses. Die Lager- und Manipulationsflächen südlich des Hafenbeckens Ost (A1 bis A5) sind überwiegend mittels Betonsteinpflaster befestigt. Die Lager- und Manipulationsflächen westlich des Hafenbeckens Ost (A6 bis A10) sind asphaltiert. In Summe wurden bereits 1.034 lfm Regenwasserkanäle in den Dimensionen 150-500 mm errichtet. Für diese bestehenden Regenwasserkanäle wird um die nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung ersucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinsverhandlung für Donnerstag, den 11. Juli 2024 an. Treffpunkt: 09.00 Uhr, Gemeindeamt Ennsdorf, 4482 Ennsdorf, Amtshausstraße 5, Sitzungssaal - 1. OG











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Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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