Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 29.07.2026 )
Kaufmann Doris Maria
, KG Zwentendorf
Frau Kaufmann Doris Maria hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 12 Brunnen zu Feldberegnungszwecken angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 447/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 447/1, 446, 451/1, 452/1, 695 und 696,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 585 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 585, 586 und 584
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 652 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 651, 652, 653 und 676,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 598 zur Beregnung des Grundstückes 602 und
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 578 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 590 und 591, alle KG Dürnrohr
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 576 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 576, 575/1 und 575/2, alle KG Reidling
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 1390 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1390, 1388, 1365 und 1364 und
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 1336/4 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1339, alle KG Zwentendorf
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 793 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 793,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 379/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 379/4, 379/5, 376/6 und 379/7 und
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 728 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 735 und 736, alle KG Erperdorf
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 457 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 441, 442 und 443, alle KG Kleinschönbichl
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 29. Juli 2026, um 13:15 Uhr an. Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33, 3. Stock, Zimmer 303
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
