Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 29.07.2026 )
Schwaiger Michael, KG Gigging
Herr Schwaiger Michael hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 17 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 357 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 357, 358, 359, 355 und 356,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 363 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 363 und 362,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 398 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 389, 390, 400, 401, 387, 388 und 399,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 237 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 237, 239 und 240,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 246 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 247, 248, 249, 251, 252, 253, 257 und 227,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 258 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 257, 252, 251, 249, 248, 247, 258 und 259,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 269 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 269,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 282 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 282, 281, 280/2, 319 und 290,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 416 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 413, 412/1, 412/2, 411, 417, 418, 419, 405 und 406 und
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 209 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 219, 203, 204, 206, 205, 207, 211, 210 und 209, alle KG Gigging
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 356/2, KG Neustift im Felde zur Beregnung der Grundstücke Nr. 329, 331/1 und 331/2, alle KG Gigging
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 666 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 666, 667/1 und 667/2, alle KG Kollersdorf
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 1174 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1174, KG Wagram am Wagram
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 277/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 277/3, 277/1 und 277/2,
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 279/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 279/3, 279/4, 279/5 und 278,
Brunnen Nr. 16 auf Grundstück Nr. 258 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 258 und
Brunnen Nr. 17 auf Grundstück Nr. 258 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 262, 236, 264, 265, 266 und 268, alle KG Altenwörth
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 29. Juli 2026, um 10:15 Uhr, an. Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33, 3. Stock, Zimmer 303
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
