Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.08.2026 )
Grubbauer Maximilian, KG Haidershofen
Herr Maximilian Grubbauer und Frau Sophie Theres Sternberger haben um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Flutmulde samt Zufahrtsstraße mit Brücke auf den Grundstücken Nr. 592/6 und 592/2, KG Haidershofen, angesucht.
Die beiden Grundstücke liegen in der gelben und roten Gefahrenzone des Mosingmaierbaches. Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen sollen die gelbe und die rote Gefahrenzone eingeschränkt und Teile der Grundstücke hochwasserfrei gestellt werden. Die Flutmulde dient der Aufnahme des rechten Vorlandabflusses und der gezielten Ableitung wiederum in den Mosingmaierbach. Der Ein- und Auslaufbereich aus der Mulde wird mittels Wasserbausteinen gesichert.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und beim Gemeindeamt der Gemeinde Haidershofen aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 17.08.2026 um 09.00 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt Haidershofen, Sitzungssaal (Halbstock), Vestenthal 8, 4431 Haidershofen
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
