Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 10.09.2026 )
Polsterer Kerres Ruttin Holding GmbH, KG Wienerherberg
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 08.01.2021, Zl. BLW2-
WA-17100/009, wurde der Polsterer Kerres Ruttin Holding GmbH die wasserrechtliche
Bewilligung für die annähernde Wiederherstellung des konsensgemäßen Zustandes der
Gewässersohle, der Ufer und der Uferbegleitdeiche im Stauraum des Wasserkraftwerkes
der Konsensinhaberin im Bereich der „Fischa“ samt den beiden Vorländern zwischen der
Wasserkraftanlage der Firma Polsterer Kerres Ruttin Holding GmbH in der KG
Wienerherberg bis zum Ende der Stauhaltung, nach rund 2.145 m flussauf, in der KG
Wienerherberg, erteilt.
Nach Vorlage von Ausführungsunterlagen ist im Rahmen einer mündlichen Verhandlung
zu prüfen, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen
erfüllt wurden, bzw. die durchgeführten Änderungen nachträglich bewilligt werden können.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha eine mündliche
Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für
Donnerstag, den 10.09.2026, um 09:00 Uhr,
Treffpunkt: Gemeindeamt Ebergassing, mit anschließendem Lokalaugenschein an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 239
2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10
