Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 19.08.2026 )
Bodlak Manfred, KG Asparn
Herr Bodlak Manfred hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 12 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 4051 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 4053 und
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 3301/3 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3301/3, alle KG Tulln
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 684 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 684, KG Pischelsdorf
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 1210 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1210 und 1211,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Grenze zwischen 6 und 7 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 5 und 6,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 1102 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1102, 1096, 1097, 1098, 1080, 1081, 1082, alle KG Asparn und 128,129 und 130, alle KG Kronau
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 1139 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1143,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 1225 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 408,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 1187 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1187,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 1168 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 582,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 1253 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1254 und
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 1166 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1165, alle KG Asparn
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 19. August 2026 um 09:30 Uhr an. Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33, 2. Stock, Zimmer 201
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
