Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.09.2026 )

Stadtgemeinde Haag, Haag, Abwasserreinigungsanlage BA17, Gewerbepark Steyrer Straße Nord, KG Porstenberg, Änderung und Erweiterung

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 21.05.2007, Zl. AMW2-WA-07128, wurde der Stadtgemeinde Haag die wasserrechtliche Bewilligung für die Oberflächenentwässerung zum Gewerbepark Steyrerstraße, KG Porstenberg, erteilt.
Im Zuge der Ausführung dieses Vorhabens ist es zu mehr als geringfügigen Abweichungen gekommen und wurde zuletzt seitens der Stadtgemeinde Haag, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, mit Schreiben vom 11.08.2026, um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Änderungs- und Erweiterungsprojekt, GZ. 25017 Korrektur b, Stand 13.7.2026, erstellt von der Team Kernstock Ziviltechniker Gesellschaft mbH für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, 1230 Wien, angesucht. Lt. Projekt wird folgender Konsens zur wasserrechtlichen Bewilligung beantragt: -) Erweiterung des Retentionsbeckens auf Grst.Nr. 416/3, KG Porstenberg, von mit Bescheid vom 21. Mai 2007, AMW2-WA-07128, bewilligten 670 m³ auf 2.300 m³. -) Erhöhung der gedrosselten Abflussmenge des Retentionsbeckens auf Liegenschaft 416/3, KG Porstenberg, von mit Bescheid vom 21. Mai 2007, AMW2-WA-07128, bewilligten 308 l/s (bei ursprünglich angenommenen 5-jährlichen Regenereignis) auf 600 l/s (bei einem 30-jährlichen Starkregenereignis) in den Straßengraben der LB42, in weiterer Folge durch den bestehenden Rohrdurchlass in einen namenlosen Graben und danach über den Pinnersdorfer Bach in den Haager Bach. -) Änderung der Dimension des mit Bescheid vom 21. Mai 2007, AMW2-WA-07128, bewilligten Regenwasserkanales (Strang 1GP010000 mit 252 m) im bestehenden Gewerbepark Steyrerstraße, KG Porstenberg. -) Erweiterung der bestehenden Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der KG Porstenberg (Erweiterung Gewerbepark Steyrerstraße Nord) durch zusätzliche Kanäle, wobei rd. 248 lfm Schmutzwasserkanal und rd. 175 m Regenwasserkanal neu errichtet werden. -) Der max. auftretende Schmutzwasserabfluss der Schmutzwasserkanalisation inkl. Fremdwasser und unvermeidbarem Regenwasserabfluss beträgt aus Gewerbe/Industrie rd. 2,10 l/s bzw. 120,76 m3/d (? 300 EW) zur ARA Haag. Die Belastungswerte waren bei der Kläranlagenanpassung Haag als Reserve berücksichtigt und es kommt zu keiner Abänderung der Art und des Ausmaßes der bisher bewilligten Wasserbenutzung. -) Entsprechend dem eingereichten Projekt sind vom gegenständlichen Vorhaben die folgenden Grundstücke Nr. 372/4, 416/1, 416/3, 364/2, 362, 372/5, alle KG Porstenberg, betroffen. Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinsverhandlung für Donnerstag, den 17. September 2026 an.
Treffpunkt: 13.30 Uhr am Stadtamt Haag, Hauptplatz 4, 3350 Haag.


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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