02.10.2026 | 14:36

LR Teschl-Hofmeister: „Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen und Pädagoginnen und Pädagogen den Rücken stärken“

Landesrätin fordert mehr Unterstützung für Inklusion und klare Mitwirkungspflichten für Eltern bei Landesbildungsreferentinnen- und Landesbildungsreferentenkonferenz

Unter dem Vorsitz Vorarlbergs tagte heute die Konferenz der Landesbildungs- und Landeselementarpädagogikreferentinnen und Landeselementarpädagogikreferenten an der Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik in Feldkirch. Im Mittelpunkt standen die Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden in den Bereichen Elementarpädagogik und Bildung, der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen sowie inklusive Pädagogik. Für Niederösterreich nahm Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister an der Konferenz teil.

Ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf der Weiterentwicklung der inklusiven Pädagogik und der Frage, wie Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich unterstützt werden können. Die Länder fordern dazu unter anderem eine verbesserte Bundesfinanzierung des bedarfsgerechten Betreuungsschlüssels sowie weitere Anstrengungen bei der Ausbildung der dafür notwendigen Pädagoginnen und Pädagogen. „Jedes Kind braucht jene Unterstützung, die seinen individuellen Bedürfnissen am besten entspricht. Deshalb stehen wir klar für Wahlfreiheit zwischen inklusiven Modellen und Sonderschulen. Entscheidend ist, das Kindeswohl stets in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür plädiere ich für die Wiedereinführung einer eigenständigen Ausbildung im Bereich Sonderpädagogik“, betont Teschl-Hofmeister.

Handlungsbedarf sieht die Bildungs-Landesrätin auch beim sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF): „Der derzeitige Rahmen entspricht vielfach nicht mehr der tatsächlichen Situation an unseren Schulen. Wenn Kinder zusätzliche Unterstützung benötigen, müssen sich die zur Verfügung stehenden Ressourcen am tatsächlichen Bedarf orientieren.“

Auf Initiative Niederösterreichs befasste sich die Konferenz auch mit der Mitwirkungspflicht von Eltern und Erziehungsberechtigten im Schulbereich. Die mit der 2. Schulrechtsnovelle ausgeweiteten Verpflichtungen – etwa bei der Suspendierungsbegleitung, bei Perspektivengesprächen nach einem Schulabbruch oder im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre – werden von Niederösterreich ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des Landes braucht es darüber hinaus jedoch klarere und weiterreichende gesetzliche Mitwirkungspflichten. Dazu zählen insbesondere verpflichtende Lehrer-Eltern-Gespräche bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt sowie bei mangelnder Integrationsbereitschaft, eine verbindliche Kooperation der Eltern mit Schulleitungen und Lehrkräften und die Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen solcher Gespräche vereinbart werden. Auf Antrag Niederösterreichs wurde die Forderung beschlossen, den Bundesminister für Bildung zu ersuchen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanktionierung weiterreichender Mitwirkungspflichten zu prüfen. „Eltern tragen eine wesentliche Verantwortung für den Bildungsweg ihrer Kinder. Schule kann nur dann bestmöglich funktionieren, wenn Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleitungen zusammenarbeiten. Wer Gespräche bewusst verweigert, vereinbarte Maßnahmen ignoriert oder sich gesetzlichen Vorgaben entzieht, darf diese Zusammenarbeit nicht dauerhaft blockieren können. Wir wollen unseren Pädagoginnen und Pädagogen hier den Rücken stärken“, so Teschl-Hofmeister. Niederösterreich spricht sich in diesem Zusammenhang auch für eine Überprüfung und deutliche Anhebung des derzeit vorgesehenen Strafrahmens aus. Künftig soll nach der niederösterreichischen Forderung bei Verletzungen oder Vernachlässigungen entsprechender Mitwirkungspflichten ein Strafrahmen von mindestens 500 bis maximal 2.500 Euro ermöglicht werden. „Regeln müssen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch durchsetzbar sein. Deshalb sollte der Bildungsminister prüfen, ob der derzeit vorgesehene Strafrahmen tatsächlich ausreichend ist und ob es für weiterreichende Mitwirkungspflichten zusätzliche rechtliche Instrumente braucht“, erklärt Teschl-Hofmeister. Als Vorbild verweist Niederösterreich auf die bereits bestehende Mitwirkungspflicht im NÖ Kindergartenbereich. Dort können Verstöße gegen gesetzliche Verpflichtungen mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.500 Euro sanktioniert werden.

Besonderes Augenmerk legt Niederösterreich auf die Umsetzung des seit Beginn des Schuljahres geltenden Kopftuchverbots für Schülerinnen bis 14 Jahre. Die Schulen seien über die gesetzlichen Vorgaben und die vorgesehenen Abläufe informiert. „Für uns ist entscheidend, dass das Kopftuchverbot an allen niederösterreichischen Schulen konsequent umgesetzt wird. Alle Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen sind angewiesen, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten, Verstöße zu dokumentieren und die vorgesehenen Schritte einzuleiten. Das gilt selbstverständlich auch für Versuche, das Verbot zu umgehen: Wo eine Umgehung rechtlich als Verstoß zu werten ist, wird sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entsprechend geahndet. Die Bildungsdirektion begleitet die Schulen dabei eng“, so Teschl-Hofmeister.

Für die Landesrätin geht es bei den heute behandelten Themen letztlich um klare Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Bildungssystem: „Unsere Pädagoginnen und Pädagogen leisten jeden Tag hervorragende Arbeit. Sie brauchen die notwendigen Ressourcen für die individuelle Förderung der Kinder, eine hochwertige Ausbildung und klare rechtliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig braucht es die verlässliche Mitwirkung der Eltern. Das gemeinsame Ziel muss sein, jedem Kind die bestmöglichen Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.“

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Pressesprecher Dieter Kraus, Telefon: 02742/9005-12655, E-Mail: dieter.kraus@noel.gv.at

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