Zuschuss zum Qualitätskalbinnenankauf 

Ziele

Erhaltung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Rinderzucht und damit verbunden die Sicherung der traditionellen, bäuerlichen Landbewirtschaftung.


Förderungswerber

Natürliche und juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Rinderhaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (der Betriebssitz ist in Niederösterreich).


Förderungsvoraussetzungen

Der Ankauf muss über eine Absatzveranstaltung in Niederösterreich oder durch von den NÖ Zuchtverbänden organisierten Ab-Hof-Verkäufe erfolgen.

Bei Betrieben aus den politischen Bezirken Wiener Neustadt und Neunkirchen wird auch der Versteigerungsort Greinbach (Steiermark) anerkannt. 

Der Betrieb hat die bezuschussten Tiere zumindest zwölf Monate auf dem Betrieb zur Verbesserung der Herde zu halten. 

Die angekauften Tiere müssen folgenden Bewertungsklassen angehören:

Kühe: Ia / Ib / IIa

Erstlingskühe: Ia / Ib / IIa / IIb

trächtige Kalbinnen: Ia / Ib / IIa / IIb

Förderbar sind Tiere der Rinderrassen Fleckvieh, Schwarzbunte/Holstein Friesian, Braunvieh und Gelbvieh. 

Der Betrieb muss die Voraussetzungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/316 (agrarisches De-minimis) erfüllen.


Art und Höhe der Förderung

Bezuschusst werden maximal zwei weibliche Zuchttiere pro Betrieb und Jahr (es gilt das Datum der Antragstellung).

Der Mindestankaufspreis netto beträgt 1.500 EUR pro Tier.
Die Höhe der Förderung beträgt 280 EUR pro Tier.


Antragsstellung

Die Antragstellung für die gekauften Zuchttiere hat laufend bis 6 Wochen nach der jeweiligen Versteigerung elektronisch zu erfolgen.



Förderungsabwicklung

Für die Förderungsabwicklung ist in Niederösterreich zuständig:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)

Landhausplatz 1

3109 St. Pölten 



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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung LF3
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12984
Fax: 02742/9005-13535
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2021
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