Psychosoziale Übergangsbetreuung

Menschen mit psychischen Erkrankungen können psychosoziale Übergangsbetreuung in den bewilligten stationären Pflege- und Betreuungszentren Baden und Scheiblingkirchen in deren psychosozialen Übergangsbetreuungszentren in Anspruch nehmen.

Psychosoziale Übergangsbetreuung soll der Hilfe suchenden Person direkt im Anschluss an einen Aufenthalt in der Akutpsychiatrie eine Stabilisierungsphase in Form einer stationären Betreuung von bis zu maximal 26 Wochen bieten. Die Betreuung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team und der Schwerpunkt liegt je nach Therapieziel in der pflegerischen, pädagogischen, psychotherapeutischen/psychologischen, ergotherapeutischen und sozialarbeiterischen Betreuung.

Durch die Betreuung soll wieder ein selbstständiges Leben zu Hause (mit oder ohne Betreuung) oder in einer niederschwelligen Betreuungsform (z. B. teilzeitbetreute Wohneinrichtung) ermöglicht werden.

Anspruchsvoraussetzungen 

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz der Hilfe suchenden Person in Niederösterreich 
  • kein Bedarf an psychiatrischer Langzeitpflege 
  • Bezug von Pflegegeld ist keine Voraussetzung
  • Zugehörigkeit zur Zielgruppe psychosoziale Übergangsbetreuung 

Tarife 

Die verrechenbaren Kosten der psychosozialen Übergangsbetreuung orientieren sich an den von der NÖ Landesregierung festgelegten Tarifen der NÖ Pflegeheimverordnung, Anlage 1. Die Tarife werden jährlich neu angepasst und auf der Homepage des Landes NÖ veröffentlicht. Die weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie der unten angeführten Richtlinie.

Ziele der psychosozialen Übergangsbetreuung

  • leichterer, unbürokratischer und mit zumutbarer Eigenleistung verbundener Zugang zur Rehabilitation/psychosozialen Übergangsbetreuung
  • Stabilisierung und Erreichen bzw. Erhalten eines hohen Maßes an Selbständigkeit und Unabhängigkeit
    Verkürzung der Verweildauer in den Kliniken
  • Vermeidung einer Wiederaufnahme in eine akutpsychiatrische Abteilung durch entsprechende Stabilisierung
  • Vermeidung von Daueraufnahmen in den Pflege- und Betreuungszentren
  • Verbesserung des Entlassungs-, Schnitt- und Nahtstellenmanagements, also der Kooperation Kliniken/Pflege- und Betreuungszentren/niedergelassener Bereich, gemeinsame Aufnahme- und Entlassungsgespräche unter Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Angehörigen
  • Qualitätssicherung: Für die die psychosoziale Übergangsbetreuung anbietenden Einrichtungen wurden Qualitätsstandards betreffend baulicher Anforderungen und personeller Ausstattung entwickelt 
  • Verbesserung der Förderabwicklung 
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220   
Letzte Änderung dieser Seite: 4.1.2023
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