Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Mistelbach erteilt wird.

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Bezirkshauptmannschaft Mistelbach Hauptplatz 4-5 2130 Mistelbach E-Mail: post.bhmi@noel.gv.at
Tel: 02572/9025-0
Fax: 02572/9025-33000
Letzte Änderung dieser Seite: 27.6.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung