Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Mistelbach erteilt wird.

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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025
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