Ausnahme von den Schonvorschriften für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher

Die Bezirkshauptmannschaft Mödling lässt für die Jagdjahre 2022/2023 nachstehende Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Mödling zu: 

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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025
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