Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Wie kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten?

Wenn ein/e Österreicher/in eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und die österreichische nicht verlieren will, muss diese/r vorher schriftlich um Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen. Erhält man keine Beibehaltungsbewilligung verliert man mit dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.

Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird bewilligt, wenn diese

  • mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben des Antragstellers begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wurde oder
  • wegen der vom Antragsteller erbrachten und von ihm noch zu erwartenden Leistungen aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik liegt oder
  • im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht. 


Wir ersuchen Sie, bei sämtlichen Anfragen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Wohnanschrift anzuführen.


Ihre Kontaktstelle des Landes für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
Landhausplatz 1, Haus 17A 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12395 oder 12595; bei Beibehaltung 12603 oder 12665
Fax: 02742/9005-13607
Letzte Änderung dieser Seite: 21.3.2019
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