Taxilenkerausweis

Als Lenkerinnen/Lenker im Fahrdienst (Taxilenkerinnen/Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen entsprechenden Ausweis besitzen. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines Antrags ausgestellt.

Im Gegensatz zum bisherigen Ausweis wird seit 1. Jänner 2022 der neue Ausweis in Scheckkartenformat mit einem Lichtbild hergestellt. Der Antrag ist bei der Wohnsitzbehörde einzubringen.

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Online-Terminbuchung und Terminanfrage

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Letzte Änderung dieser Seite: 23.6.2022
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