Sozialmedizinische und soziale Betreuungsdienste

Leistungsbeschreibung

Durch ein flächendeckendes Angebot an sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdiensten in Niederösterreich soll es pflegebedürftigen Personen ermöglicht werden, bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und anderen Notlagen möglichst lange in der häuslichen Umgebung gepflegt und betreut zu werden.

Durch die Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Pflege- und Sozialbetreuungsberufen soll die Selbständigkeit von älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen erhalten bzw. gefördert werden und so eine stationäre Versorgung möglichst lange vermieden werden.

Die Betreuung der pflegebedürftigen Personen soll unterstützend und familienergänzend erfolgen.

Die mobilen Dienste in NÖ bieten unterschiedliche Betreuungsformen zur punktuellen Unterstützung der Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld an:

Die Aufgaben des diplomierten Pflegepersonals umfassen eine qualifizierte, situationsgerechte Pflege und Beratung der Klientinnen und Klienten (Wundpflege und Verbandwechsel, Verabreichung von Insulin, Stomaversorgung etc.) sowie die Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen.

Unterstützung bei bzw. auch Übernahme von alltäglichen Verrichtungen erfolgen durch die Berufsgruppen der Heimhilfe bzw. der Pflegeassistenzberufe. Dazu gehört zum Beispiel die Körperpflege, Haushaltstätigkeiten, Essenszubereitung etc.

Im Rahmen der Regulärbetreuung werden max. 60 Einsatzstunden pro Monat gefördert. Intensivbetreuung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis max. 120 Einsatzstunden pro Monat gewährt werden.

Die Feststellung des Betreuungsbedarfes und die Planung der Pflege erfolgt durch eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung durch das Land NÖ sind:

  • Bezug von Pflegegeld bzw. erfolgte Antragstellung
  • Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Nachweis des Einkommens
  • Erbringung der Leistung durch einen Partner des Landes NÖ 
  • Pflegeplanung und Qualitätssicherung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen

Kosten

Das Land NÖ übernimmt den Großteil der Kosten für die Betreuung durch die mobilen Dienste. Pflegebedürftige Personen haben zur teilweisen Abdeckung der Kosten der mobilen Pflege und Betreuung einen sozial gestaffelten Kostenbeitrag zu leisten.

Der Kostenbeitrag errechnet sich aus einem Einkommensanteil (1,1 % der Bemessungsgrundlage) und einem Pflegegeldanteil. Der Pflegegeldanteil pro Einsatzstunde beträgt 2025 € 7,80.

Die Bemessungsgrundlage für den Einkommensanteil des Kostenbeitrags der betreuten Person bildet das Nettohaushaltseinkommen, sprich das Einkommen der betreuten Person und des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners bzw. Lebensgefährten.

Bis zu einem Nettoeinkommen von monatlich € 1.930,00 (Stand 2025) wird ein Absetzbetrag in Höhe von € 204,00 für die betreute Person und € 160,00 für jede weitere Person, welche aus diesem Einkommen überwiegend den Lebensunterhalt bestreitet (Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder), berücksichtigt. Durch eine Einschleifregelung wird die Auswirkung des Wegfalls der Absetzbeträge abgemildert.

Die Bemessungsgrundlage errechnet sich demnach wie folgt:

   Einkommen der pflegebedürftigen Person

+ Einkommen der/des Ehepartnerin/-s bzw. Lebensgefährtin/-en

– eventuelle Absetzbeträge

= BEMESSUNGSGRUNDLAGE

Für Einsatzstunden, die an Sonn- und Feiertagen bzw. in der Nacht geleistet werden, wird ein Zuschlag von 100% in Rechnung gestellt.

Es gibt einen Mindestkostenbeitrag pro Einsatzstunde, sowie maximale Kostenbeiträge – differenziert nach Berufsgruppen.

Der Mindestkostenbeitrag pro Einsatzstunde beträgt 2025 € 15,20.

Der maximale Kostenbeitrag pro Einsatzstunde beträgt 2025 für

  • Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal: € 43,79
  • Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent: € 39,90
  • Pflegeassistentin/Pflegeassistent: € 36,04
  • Fach-Sozialbetreuerin/Fach-Sozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit: € 36,04
  • Diplomsozialbetreuerin/Diplomsozialbetreuer mit Schwerpunkt Altenarbeit: € 36,04
  • Heimhelferin/Heimhelfer: € 31,38

Der Kostenbeitrag wird im Zuge der Aufnahme in die Betreuung vom Rechtsträger der mobilen Dienste berechnet und jährlich valorisiert.

Maximaler monatlicher Kostenbeitrag

Die maximale monatliche Belastung der Kosten der mobilen Dienste ist nach oben hin begrenzt - zur Bestreitung des Lebensunterhaltes hat der betreuten Person vom Einkommen monatlich ein Betrag in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes zu verbleiben. Dieser beträgt 2025 für Alleinstehende € 1.209,02 und für Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 1.907,35 (beide Beträge sind Nettobeträge).

Zusätzlich hat der betreuten Person auch ein Teil des Pflegegeldes zur Abdeckung sonstiger pflegebedingter Aufwendungen zu verbleiben.

Die zu verbleibenden Reste vom Pflegegeld betragen 2025:

  • bei Pflegegeld der Stufe 1: €   57,70
  • bei Pflegegeld der Stufe 2: €   57,70
  • bei Pflegegeld der Stufe 3: € 115,40
  • bei Pflegegeld der Stufe 4: € 173,00
  • bei Pflegegeld der Stufe 5: € 235,00
  • bei Pflegegeld der Stufe 6: € 492,30
  • bei Pflegegeld der Stufe 7: € 647,00

Pflegebedürftige Personen, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind sogenannte Selbstzahler. Diese Personen können von den Rechtsträgern zwar betreut werden, die geleisteten Einsatzstunden dürfen jedoch nicht mit dem Land NÖ verrechnet werden.

Auskünfte und Informationen

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Amt der NÖ Landesregierung in der Abteilung Soziales und Generationenförderung oder direkt bei den Leistungsanbietern.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 19.2.2025
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