Überörtliche Raumordnungsprogramme

Verbindlicher Rahmen für Land, Region und Gemeinde

Im Rahmen der überörtlichen Raumordnung werden für Niederösterreich zwei Arten von Raumordnungsprogrammen erarbeitet:

Regionale Raumordnungsprogramme

Regionale Raumordnungsprogramme konkretisieren die Ziele des Landes für die 20 Bezirke und sind für Gemeinden eine rechtsverbindliche Grundlage in der örtlichen Raumordnung. Regionale Raumordnungsprogramme enthalten folgende in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallenden Maßnahmen:

  • Agrarische Schwerpunkträume
  • Uferzonen
  • Erhaltenswerte Landschaftsteile
  • Siedlungsgrenzen
  • Flächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe

 

Sektorale Raumordnungsprogramme 

Sektorale Raumordnungsprogramme sind Raumordnungsprogramme für Sachbereiche, treffen Festlegungen in Form von Verordnungen und sind damit ebenfalls rechtsverbindlich. Derzeit sind für Niederösterreich fünf Sektorale Raumordnungsprogramme in Kraft. Von allgemeinem Interesse sind vor allem

Im Sektoralen Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung werden jene Zonen ausgewiesen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen in Niederösterreich erlaubt ist.

Im Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland werden jene Zonen ausgewiesen, in denen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen erlaubt ist.

  • das Sektorale Raumordnungsprogramm für die Gewinnung  grundeigener mineralischer Rohstoffe 
weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für überörtliche Raumordnung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14905

Letzte Änderung dieser Seite: 27.3.2026
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