„Sauber Heizen für Alle“ 2024

Einkommensschwache Haushalte in Ein- oder Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können bis zu 100% der anrechenbaren Umstiegskosten erhalten, um ihr Heizsystem von fossilen (nicht erneuerbaren) Energieträgern (z.B. Öl und Gas) umzustellen.

Dies ermöglicht diesen Haushalten die Nutzung von Heizsystemen mit erneuerbaren Energieträgern wie z. B. Holzpellets, Wärmepumpen oder biogener Fernwärme.

Dieses Förderprogramm basiert auf einer gemeinsamen Unterstützung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie des Landes Niederösterreich.

  • Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz, die Eigentümer des zu fördernden Gebäudes sind (Meldestichtag 31.12.2022) und die ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschreiten
  • Nettoeinkommen bis € 1.904,- (zwölf Mal) für einen Einpersonenhaushalt bis zu 100% Förderung
  • Bei Mehrpersonenhaushalten erhöhen sich die Einkommensgrenzen wie folgt:
    • + 50% für jeden zusätzlichen Erwachsenen und
    • + 30% für jedes zusätzliche Kind (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

Unselbständig Erwerbstätige: 

Es ist der Jahreslohnzettel (Formular L16) oder die Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuerbescheid (Formular E1) zur Prüfung des Einkommens vorzulegen. 

Das Einkommen bei Arbeitnehmern (Angestellte und Arbeiter) sind die steuerpflichtigen Bezüge entsprechend Ziffer 245 des Jahreslohnzettels vom Jahr vor der Registrierung abzüglich der anrechenbaren Lohnsteuer entsprechend Ziffer 260 des Jahreslohnzettels

Bei Vorlage der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid), wird der Gesamtbetrag der Einkünfte herangezogen. In Abzug gebracht wird davon die ausgewiesene Einkommensteuer, bzw. wird eine eventuell erstattungsfähige Negativsteuer zugerechnet. 

Sollten Leistungen vom AMS bzw. von der ÖGK bezogen worden sein, ist eine aktuelle Bestätigung über den Leistungsbezug vorzulegen. 

Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhalts- bzw. Alimentationsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen und beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd zu berücksichtigen.   


Selbständig Erwerbstätige: 

Es ist der letzte veranlagte Einkommensteuerbescheid vorzulegen. 

Es wird der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Einkommensteuer bzw. zuzüglich der erstattungsfähigen Negativsteuer herangezogen. 

Sollten Leistungen vom AMS bzw. von der ÖGK bezogen worden sein, ist eine aktuelle Bestätigung über den Leistungsbezug vorzulegen. 

Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhalts- bzw. Alimentationsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen und beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd zu berücksichtigen.

 

Land und Forstwirte: 

Bei Einkünften aus Land-und/oder Forstwirtschaft, ist das letzte Schreiben der SVS über die Beitragsvorschreibung vorzulegen. 

Im aktuellen Schreiben der SVS ist sowohl der Einheitswert vom Eigengrund als auch der vom Pachtgrund ersichtlich. (sofern keine Veranlagung durchgeführt wurde). Vom Gesamteinheitswert werden 31% errechnet. Das ist das Jahreseinkommen.

Bei einer Kombination aus unselbständiger Arbeit, werden die errechneten Einkommen addiert! 

Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhalts- bzw. Alimentationsleistungen sind beim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen und beim Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Die Neuanlage muss den Förderungsbedingungen laut Tabelle zu den förderbaren Heizsysteme entsprechen. Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen. Ist

eine Entsorgung der Brennstofftanks nicht möglich, so müssen diese jedenfalls entleert, gereinigt und verplombt werden. Die fachgerechte Entsorgung bzw. die Entleerung, Reinigung und Verplombung ist der Förderungsstelle auf Nachfrage nachzuweisen.  

Details zu den förderbaren Heizsystemen entnehmen Sie dem Informationsblatt.

Sie können sich bis zu 100% der anrechenbaren Investitionskosten sichern

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses.

Dieser Zuschuss variiert je nach verwendetem Heizungssystem zwischen € 25.383,- (Luft/Wasser/Wärmepumpe) und € 37.252,- (Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasserwärmepumpe) und setzt sich aus Landes-, Bundes- und Zusatzförderung aus Bundesmitteln zusammen. Details zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

  • Online-Registrierung mit den erforderlichen Unterlagen (Haushaltsbestätigung, Grundbuchsauzug, Einkommensnachweis aller im Haushalt gemeldeten Personen des Vorjahres) auf „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024 unter https://www.meinefoerderung.at/webforms/sauheiz
  • Prüfung der allgemeinen Fördervoraussetzungen durch Land NÖ:
    • Bei positivem Prüfungsergebnis wird durch die Landesförderstelle eine Energieberatung veranlasst (eine Energieberaterin / ein Energieberater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen). 
    • Bei negativem Prüfungsergebnis ergeht ein gesondertes Schreiben mit weiteren Förderungsempfehlungen. 
  • Nach positiver Energieberatung und Einholung eines Angebotes bei einem Installationsunternehmen erfolgt die Online-Antragstellung bei der Bundesförderstelle KPC (entsprechender Link wird von KPC übermittelt).
  • Der Baubeginn ist bereits nach erfolgter Antragstellung bei der KPC möglich.
  • Nach positiver Antragsprüfung durch die KPC erfolgt die Genehmigung der Förderungen beim Bund und Land NÖ.
  • Ausstellung des Förderungsvertrages durch die KPC und Zusicherung seitens des Landes NÖ
  • Innerhalb von 12 Monaten ab Annahme des Fördervertrages bzw. der Zusicherung ist bei der KPC die Endabrechnung vorzulegen. Dazu sind eine Inbetriebnahmebestätigung des Heizungssystems, das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular und alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems anzuschließen.
  • Nach positiver Prüfung der Endabrechnung erfolgt die Auszahlung der Förderungen durch die KPC und dem Land NÖ.

Häufig gestellte Fragen finden Sie in unserem FAQ-Dokument.

Ihr Kontakt zum Thema "Sauber Heizen für Alle":

Für allgemeine Fragen vor der Registrierung kontaktieren Sie bitte unsere Hotline:
NÖ Wohnbauhotline: 02742/22133
Mo – Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr 

Bei Fragen nach Registrierung zu Ihrem konkretem Fall kontaktieren Sie bitte die zuständige Bearbeiterin / den zuständigen Bearbeiter nach Bezirk:   

Bezirke:

Baden
Bruck/Leitha
Gänserndorf
Korneuburg
Mödling
Neunkirchen
Wr. Neustadt -  Land
Wr. Neustadt -  Stadt 

Kotzian Roman 02742/9005 - 11325 
Pichler Silke 02742/9005 - 11326


Bezirke:

Gmünd
Hollabrunn
Horn
Lilienfeld
Mistelbach
Scheibbs
Tulln
Waidhofen / Thaya 

Novak Michaela 02742/9005 – 11252 
Reimond Martin 02742/9005 - 11251 


Bezirke:

Amstetten
Krems - Land
Melk
St. Pölten – Land
Zwettl
Krems – Stadt
St. Pölten – Stadt
Waidhofen / Ybbs 

Sinhuber Wolfgang 02742/9005 - 10205 
Preiss Werner 02742/9005 - 10207 

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Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at 
Tel: 02742/22133 
Fax: 02742/9005-15800
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