Meldung, Identifikationsnummer, Begleitschein


Meldung

Ein Abfallersterzeuger - das ist jeder, bei dem gefährliche Abfälle wiederkehrend, mindestens einmal jährlich, anfallen - welcher seine Tätigkeit nach dem 12. Juli 2007 aufnimmt, hat sich innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite http://www.edm.gv.at zu registrieren. Ebenfalls sind Änderungen von gemeldeten Daten oder die Einstellung der Tätigkeit innerhalb von einem Monat über das Register zu melden.

 

Identifikationsnummer

Die Identifikationsnummer (GLN) wird Ihnen vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zugeteilt.

Begleitschein

Die Übergabe gefährlicher Abfälle ist in einem Begleitschein zu dokumentieren.

Rechtsgrundlagen

§ 20 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 i.d.F. BGBl. I Nr. 54/2008

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Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
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Letzte Änderung dieser Seite: 28.7.2025
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