Radiologie (Fachärzte, Röntgeninstitute)

Voraussetzungen

Die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und der Betrieb von Röntgeneinrichtungen benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.

Antragsunterlagen für die Errichtung

  • Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5212 (Rechengutachten mit Angabe über geplante Betriebsauslastung)
  • Aufstellungsplan
  • Grundrissplan mit umgebenden Räumlichkeiten
  • Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang

Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit

  • Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden und Decke sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und bautechnisch keine Veränderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
  • Messgutachten gemäß Punkt 5 ÖNORM S 5214-1* (falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)
  • CE-Konformitätserklärung bzw. CE-Zertifikat
  • Abnahmeprüfprotokolle (auch für Befundmonitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und Röntgenröhre, Seriennummern)
  • Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)

* Strahlenmessgutachten können bei akkreditierten Prüfanstalten beauftragt werden. Bitte um Rücksprache mit Ihrer zuständigen Stelle.

Hinweis

  • erforderlichenfalls Nachweise über die Erfüllung der Auflagen des Errichtungsbewilligungsbescheids
  • gegebenenfalls Nachweis über die Behebung von Mängeln

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht 
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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