Genehmigungen
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.
Für jede gewerbsmäßige nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich eine Konzession erforderlich.
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.
Jede gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Konzessionspflicht nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995.
Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.
Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen auf Antrag von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des EWR zum Zweck der Niederlassung in Österreich
Den Betriebsanlagen-Verfahrensexpreß gibt es für das gewerberechtliche Genehmigungsverfahren und erstreckt sich von der Einreichung der Unterlagen bis zur Erteilung des rechtskräftigen Bescheides.
für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr (Grundqualifikation und Weiterbildung)
Voraussetzung für die Erlangung der fachlichen Eignung für die Ausübung von konzessionierten Gewerben ist die Ablegung der Konzessionsprüfung.
Sie finden hier Informationen über Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Antragstellung bei Anzeigeverfahren!
Die Fahrerbescheinigung dient als Bestätigung, dass sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber (Gewerbeinhaber) in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis befindet.
Sie finden hier Informationen über öffentlich zugängliche Altstoffsammelzentren und Sammelstellen für Problemstoffe
Für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Kraftomnibussen ist in allen EU-Mitgliedsstaaten eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Seit April 2015 stehen über das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) einige Online Formulare für die wichtigsten Gewerbeverfahren zur Verfügung.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610