Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe - Förderung

Das Land Niederösterreich kann bestimmte Soziale Dienste der Kinder- und Jugendhilfe mit jährlichen Pauschalbeträgen fördern.

Die Förderrichtlinien beschreiben die gesetzliche Grundlage sowie die Voraussetzungen und Ziel für die Förderung, weiters die Vorgangsweise beim Ansuchen, Vorgaben zur Dokumentation sowie zur Abrechnung und für den Verwendungsnachweis.

Die Förderrichtlinien enthalten auch eine Reihung der Prioritäten, nach denen sich die Schwerpunktsetzung bei der Mittelvergabe zu richten hat.


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Letzte Änderung dieser Seite: 8.10.2024
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