NÖ Schul- und Kindergartenfonds - Förderung

Am 15. Dezember wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind. Um die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt.

Die neuen Förderrichtlinien finden Sie im Bereich Downloads.

Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist zur Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände (=Schulgemeinden) bei Erfüllung ihrer Aufgaben als

  • gesetzliche Erhalter von öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen,
  • gesetzliche Erhalter von öffentlichen Kindergärten,
  • Betreiber einer mit einer Musikschule im Sinne des  NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200,
  • Errichter einer Tagesbetreuungseinrichtung oder eines Hortes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 2 und 3 des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996, LGBl.5065,
  • Errichter eines Hortes im Sinne des § 1 NÖ Pflichtschulgesetzes 2018,
  • Betreiber oder Mitbetreiber einer mit einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtung

errichtet.

Gesetzliche Grundlage: NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018

Gefördert werden:

  • Bauvorhaben
  • Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Energietechnische Maßnahmen
  • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
  • Anschaffung von EDV-Anlagen
  • Errichtung von Schulsportanlagen
  • Errichtung von Kindergartenspielplätzen
  • Anschaffung von Schülerautobussen
weiterführende Links
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Abteilung Schulen
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229
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Letzte Änderung dieser Seite: 28.7.2023
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