Förderung von Privatkindergärten in NÖ

Förderung für NÖ Privatkindergärten und Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres

Förderung für NÖ Privatkindergärten

Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2022

Das Land Niederösterreich fördert gemäß § 36 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060, den Erhalter eines Privatkindergartens, wenn dieser von mindestens 12 Kindern besucht wird und die Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 eingehalten werden.

Mit der am 1. September 2024 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderung des NÖ-Kindergartengesetz 2006, beträgt die Mindestanzahl an Kindern in einer Kleinkindgruppe über das gesamte Kindergartenjahr gerechnet 10 und die Höchstzahl 15. Zu Beginn des Kindergartenjahres kann eine solche Gruppe bereits mit 6 Kindern unter 3 Jahren eröffnet werden.

Die Förderung beträgt pro Kindergartengruppe und pro Kindergartenjahr nach Maßgabe des jeweiligen Landesvoranschlages Euro 45.000,00.

Einbringungsfrist ist der 31. Dezember des laufenden Kindergartenjahres.

NÖ Kindergartengesetz 2006 in der geltenden Fassung (siehe Kindergartenrecht)

Die seit 1. September 2022 gültige Richtlinie und das entsprechende Antragsformular finden Sie im Bereich „Downloads“.


Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres

Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2022

In Niederösterreich besteht seit Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.

Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Der verpflichtende Besuch kommt für jene Kinder zur Anwendung, welche bis inklusive 1. September des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben.

Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung oder einem NÖ Privatkindergarten, so kann der Betreiber der Einrichtung beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragen.

Einbringungsfrist ist der 31. August des jeweiligen Kindergartenjahres.

Die seit 1. September 2022 gültige Richtlinie, das entsprechende Antragsformular und die Kinderliste finden Sie im Bereich „Downloads“.


Bitte beachten Sie das neue digitale Anwendungssystem „NÖ Kinderbetreuung“. Nähere Informationen zum Einstieg finden Sie unter den Downloads.



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Abteilung Schulen und Kindergärten
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at / kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13229 oder -13468
Fax: 02742/9005-13595   
Letzte Änderung dieser Seite: 13.6.2024
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