Planung und Bemessung von Fischaufstiegshilfen

Laut EU-Wasserrahmenrichtlinie sollten alle Gewässer bis spätestens 2027 einen guten ökologischen Zustand aufweisen. Eine wichtige Voraussetzung für den guten ökologischen Zustand sind durchgängige Fischlebensräume. Diese sind oftmals durch Querbauwerke wie Staumauern, Wehranlagen, Sohlstufen, etc. unterbrochen.

Gemäß dem österreichischen Wasserrechtsgesetz ist im Fischlebensraum grundsätzlich die Fischpassierbarkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die beste und nachhaltigste Maßnahme zur Herstellung des Gewässerkontinuums ist die Entfernung des Wanderungshindernisses. Da dies in den meisten Fällen aufgrund aufrechter Nutzungen nicht möglich ist, müssen Fischaufstiegshilfen errichtet werden.

Bei der Errichtung neuer Anlagen, die ein Hindernis für die Fischwanderung darstellen können, und bei Wiederverleihungen sind Fischaufstiegshilfen gem. Stand der Technik zwingend erforderlich. Bestehende Anlagen sind entsprechend den Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans 2021 (NGP 2021) durch die Errichtung von Fischaufstiegshilfen nachträglich anzupassen.

Fischaufstiegshilfen sind je nach den gewässertypischen Gegebenheiten, wie Fischregion, Fischleitbild, Größe der Fische, etc., unterschiedlich zu planen. Der FAH-Leitfaden (Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen 2021, 2. Auflage) wurde vom BML (vormals Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) im Jahr 2021 überarbeitet und neu herausgegeben (siehe untenstehender Link). Diesem Leitfaden ist zu entnehmen, welche Bautypen bereits ausreichend erprobt sind und somit den Stand der Technik darstellen.

In der hier verfügbaren Excel-Tabelle (siehe untenstehender Link) sind die wesentlichen Planungs- und Bemessungsgrundlagen für die gängigsten erprobten Bautypen naturnaher Beckenpass, Vertical-Slot-Fischpass und Umgehungsgerinne zusammengestellt.

Die Errichtung/Erprobung von FAH-Typen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Möglichkeit wäre es, derartige Anlagen als wasserwirtschaftlicher Versuch (ww. Versuch) mit anschließender Überprüfung der Funktionsfähigkeit wasserrechtlich zu bewilligen. Bereits für die Bewilligung eines wasserwirtschaftlichen Versuches muss eine ausreichende Standorteignung für die biologische Beweissicherung gegeben sein. 
Mittels eines Kriterienkataloges und einer Checkliste hat das Land NÖ mit dem BML eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise für die Bewilligung eines wasserwirtschaftlichen Versuches bezüglich Fischaufstiegshilfen entwickelt. Dadurch soll der Projektwerber selbst frühzeitig die Erfolgsaussichten eines wasserwirtschaftlichen Versuches am jeweiligen Standort abschätzen können.
Die konkrete wasserrechtliche Handhabung des Versuches und einer damit in Verbindung stehenden endgültigen Bewilligung ist in jedem Einzelfall (vorab) mit der zuständigen Behörde abzuklären. Diese wird davon abhängen, ob es sich um eine Wiederverleihung, eine aufgetragene oder sonst erforderliche Sanierung usw. handelt. Insbesondere für den Fall, dass der ww. Versuch zeigt, dass eine positive Erfolgskontrolle des neuen / nicht ausreichend erprobten FAH-Typs nicht gelingt, wird die Errichtung einer FAH gem. Stand der Technik nötig werden.

Unter den untenstehenden Downloads sind der Kriterienkatalog und die Ausfüllhilfe erhältlich.

weiterführende Links
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema Wasser

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 2
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271
Fax: 02742/9005-14090   
Letzte Änderung dieser Seite: 29.9.2023
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung