Impulsprogramm: Unternehmerische Investition

Neugründung und Übernahme

Im Rahmen der Förderaktion „Unternehmerische Investition“ werden Investitionen in Anlagegüter im Zuge der Gründung durch JungunternehmerInnen bzw. bei der Übernahme eines bestehenden Unternehmensmit einem Projektvolumen von mindestens € 20 000 durch einen Zuschuss unterstützt.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 50.000) der förderbaren Kosten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, JungunternehmerInnen bis zu drei Jahre nach der Betriebsgründung.

Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:


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Letzte Änderung dieser Seite: 4.9.2024
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